Wenn man sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann man im Nachgang kein Recht auf Vergessen geltend machen. Doch sollte das Internet “lernen”, zu vergessen? Wo doch ein Begriff wie der Digitale Radiergummi schon vor Monaten zum Unwort des Jahres auserkoren wurde. Auch, weil durch ein erzwungenes Vergessen die Kommunikation, die Transparenz und die Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt würde.
Die Frage, ob es einen Anspruch auf Vergessen im Internet gibt, wird nun bald in der EU gerichtlich geklärt werden. Der Europäische Gerichtshof verhandelt hier den Fall eines Spaniers, der von Google verlangt, seinen Namen aus dem Index der Suchmaschine zu nehmen. Ein kontroverses Thema, bei dem die Position von Google klar ist. Der Suchmaschinenbetreiber will eben nicht dafür sorgen, dass negative oder unangenehme Informationen aus der Vergangenheit einer Person aus dem Internet verschwinden. Google sieht sich als Suchmaschine ein Vermittler von Informationen, nicht aber als deren Herausgeber.