Kein Recht auf Vergessen im Internet

Wenn man sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann man im Nachgang kein Recht auf Vergessen geltend machen. Doch sollte das Internet “lernen”, zu vergessen? Wo doch ein Begriff wie der Digitale Radiergummi schon vor Monaten zum Unwort des Jahres auserkoren wurde. Auch, weil durch ein erzwungenes Vergessen die Kommunikation, die Transparenz und die Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt würde.

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Die Frage, ob es einen Anspruch auf Vergessen im Internet gibt, wird nun bald in der EU gerichtlich geklärt werden. Der Europäische Gerichtshof verhandelt hier den Fall eines Spaniers, der von Google verlangt, seinen Namen aus dem Index der Suchmaschine zu nehmen. Ein kontroverses Thema, bei dem die Position von Google klar ist. Der Suchmaschinenbetreiber will eben nicht dafür sorgen, dass negative oder unangenehme Informationen aus der Vergangenheit einer Person aus dem Internet verschwinden. Google sieht sich als Suchmaschine ein Vermittler von Informationen, nicht aber als deren Herausgeber.

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Die volle Privatsphäre gibt es nur offline

Gibt es im Internet so etwas wie Privatsphäre oder existiert so etwas nur offline? Die Big Player im Netz haben sich zu diesem Thema bereits eindeutig positioniert. Von Randi Zuckerberg, der Schwester von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, stammt die berühmte Aussage, dass Anonymität im Internet verschwinden muss. Und Facebook hat in diesem Kampf gegen die Anonymität im Netz zuletzt auch einen wichtigen Sieg errungen.

Auch Google-Manager Eric Schmidt hat sich zum Thema Privatsphäre im Netz eindeutig positioniert: „Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun.“

Nun lehnt auch der Vizepräsident des Bundeskriminalamts, Jürgen Maurer, eine gesetzlich garantierte Privatsphäre im Netz ab. Wer das Internet nutze, habe den Privatraum verlassen und befinde sich quasi im öffentlichen Raum. Diese Äußerung stellt durchaus die Gültigkeit von Grundrechten im Netz in Frage.

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Mit richtigen Selbstdarstellungsmaßnahmen zum Traumjob

Bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz handelt es sich eigentlich um das Verkaufen – dabei wird die eigene Arbeitskraft verkauft. Eine erfolgreiche Bewerbung soll den künftigen Arbeitgeber über die fachliche Kompetenz überzeugen, die Persönlichkeit des Bewerbers sollte auch gut in das neue Team passen. Das Ziel erreicht man nur dann, wenn man die Grundlagen des Selbstmarketings kennt und sie gezielt einsetzen kann. Als Erstes sollte man sich selbst die Frage stellen, was für Verkaufsargumente, also Qualitäten und Fähigkeiten, man besitzt, die für den Arbeitgeber interessant wären.

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