Am 13. Mai 2014 wurde der Demokratie und den Menschenrechten in Europa ein schwerer Schlag versetzt.
Von wem? Vom Judikativ-Organ der Europäischen Union selbst.
Worum geht es?
Ein Spanier musste vor vielen Jahren zulassen, dass sein Haus zwangsversteigert wird. So etwas wird manchmal veröffentlicht bzw. muss veröffentlicht werden.
Die Zeitung digitalisierte ihre Archive und stellte sie öffentlich durchsuchbar zur Verfügung.
Der Spanier wehrte sich vor Gericht – gegen die Zeitung, die nach so vielen Jahren diese, für die Öffentlichkeit und die Zeitgeschichte sicherlich irrelevante, Information so einfach weiter zugänglich macht.
Aber auch gegen Google – das diese Seite zu seinem Namen anzeigte. Wie das Suchmaschinen mit Informationen, die im Netz nach „bitte mach mich findbar“ schreien, nun mal macht.
Für den gesunden Menschenverstand (der sich von der Massenmeinung bekanntermaßen deutlich unterscheidet) ist die Sache nun einfach:
Entweder es steht gegen das Persönlichkeitsrecht im Einzelfall, dass eine veraltete Information öffentlich zugänglich gemacht wird – oder nicht.
Man hätte die Zeitung dazu verpflichten können, die Information zu entfernen, den Personennamen zu schwärzen, die betreffende Seite mit dem „noindex, noarchive“-Metatag zu versehen, damit nur noch Eingeweihte die Information finden können.
Man hat aber entschieden, dass die Information durch die Zeitung weiterhin rechtmäßig öffentlich zugänglich ist aber Google (stellvertretend für „Suchmaschinen“) diesen Link nicht mehr im Suchindex listen darf.
Hier noch mehr Details dazu auf Telemedicus.
Nun gab es lustigerweise gerade ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die Verlinkung in Urheberrechtsfällen ausdrücklich gestattet. Aber was interessiert ein Amt Gericht sein Geschwätz von gestern. Oder gilt das nun für Links auf Texte, auf denen auch der Name des Urhebers steht nicht mehr? Oder doch umgekehrt?
Fragen über Fragen …
Aber neben dem – meines Erachtens – höchst undurchdachtem und auf mangelnde Fachkenntnis in jeglicher Hinsicht hindeutendem Urteil des ehrenwerten griechischen Richters (immerhin hat er sich bewusst für eine Entscheidung gegen die ausdrückliche Empfehlung seines eigenen Generalanwaltes entschieden und es als General-Blueprint formuliert statt als Ausnahmeentscheidung für den verständlichen o.g. Fall) ist interessant was die Medien und die Masse daraus machen:
Da wird vom „Recht auf Vergessen“ gesprochen – was es nicht ist (Wikipedia nennt es „Recht auf Vergessenwerden“ – das klingt echt lustig).
Denn „das Internet“ – im aktuellen Fall vertreten durch den Verlag, der die Zwangsversteigerung weiterhin auf seiner Website öffentlich zugänglich macht – wurde gerade NICHT zum „vergessen“ verdonnert.
Es wurde nur der Abbau des „Wegweisers“ („Suchmaschine“) angeordnet.
Dass ausgerechnet die Piratenpartei das so grandios missversteht spricht für deren Internetkompetenz. Wobei neben der markigen Kernthese ja durchaus die negativen Folgen erkannt werden.
Damit werden die Verlagsseiten quasi zum „Undercover Infoclub“ und das freut die Verlage natürlich ungemein. So bekommen sie ihr Informations- und Meinungsmonopol zurück. Ein kleiner Sieg gegen Google.
Etwas kurz gedacht finde ich, da dann auch der Traffic von außen ausbleibt und sicherlich die Masse trotzdem nicht wieder anfangen wird, Zeitungen zu abonnieren – aber im Twitterzeitalter ist Kurzdenken ja schick.
Die Masse der Menschen jubelt – nicht zuletzt aufgrund der stark vereinfachten und damit grob falschen Darstellung der meisten Medien – ebenfalls und schickt uns stolz Löschanfragen wie:
„Lt. EuGH verlange ich die sofortige Herausname meines Namens aus dem Internet für früher, jetzt und alle Zeiten.
Freundlichst Ihr Christian Müller
P.S.: sofern sie dieser letzten Aufforderung nicht innerhalb der nä. 3 Stunden nachkommen wird Sie mein Anwalt verklagen“
„Hallo?“
Was ist denn, wenn wir das machen würden (aus Yasni herausnehmen – „aus dem Internet“ steht nicht mal in der Macht von Google)?
Viell. gibt es ja Tausende Christian Müllers, die mühsam ihre Seiten für Suchmaschinen optimiert haben? Die dafür viel Zeit und Geld aufgewandt haben?
Im Urteil steht was von „nicht mehr relevant“, indirekt „veraltet“ und die „Suchmaschinen müssen es sorgfältig prüfen, i.d.R. überwiegt aber das Persönlichkeitsrecht gegenüber dem Meinungsrecht“.
Klingt erst mal gut – oder?
Mal ganz egoistisch aus unserer Sicht – wir können das nicht prüfen.
Erstens besteht eine Suchmaschine in erster Linie gerade NICHT aus tausend Chinesen, die per Hand sortieren, zweitens ist „veraltet“ relativ (für ein Kind sind 1 Jahr ne lange Zeit, die Kriegsverbrechen vom Uropa wollen wir aber schon festgehalten haben – oder?) und „relevant“ ist schon per Definition subjektiv und liegt im Auge des Betrachters (für Interessierte: es handelt sich hier um hypothetische Imperative und die Ziele verschiedener User führen zu unterschiedlicher Relevanz).
Genau so gut könnte man 1&1 dazu verpflichten, dass beim Internetzugang Websites regelmäßig ausgeschlossen werden müssen sofern eine sorgfältige Prüfung nicht ergibt, dass das Recht der Öffentlichkeit auf diese Website nicht vor Datenschutz, Jugendschutz, Terrorismusabwehr und tausend anderen Dingen überwiegt.
In China wird das ja gemacht, in Deutschland hat mans diskutiert und abgelehnt und nun wird’s auf die sanfte Tour erstmal über „Suchmaschinenzugang“ doch eingeführt.
Das nennt man Desensibilisierung und dass der allgemeine Artikel zu Desensibilisierung bei Wikipedia gelöscht wurde spricht auch schon wieder Bände (Desensibilisierung ist auch ein Massenmanipulationsansatz).
Lustigerweise mehren sich neben den o.g. aus Medienmanipulation und Meinungsmache entstandenen Urteils-Missverständnis-Anfragen auch die wohlformulierten und aus dem Urteil in der Tat ableitbaren Anträge wie
„meine Neonazivergangenheit von vor 9 Monaten ist nicht mehr relevant – löschen“
oder
„meine Strafe wegen Kinderpornografie in Form von 9 freiwilligen Sozialstunden habe ich letzten Monat bereits verbüßt – bitte nun alles was es aus den letzten 5 Jahren Ermittlung und (rechtmäßiger – die Red.) Veröffentlichung dazu gibt bitte löschen“
Yasni ist mal angetreten, um Transparenz zu fördern: Mit einem Klick weiß jeder genau so viel zu sich oder anderen wie die Informations-Elite, die jede Archiv- und Recherchedatenbank kennt, schon vorher wusste.
Auch ohne Badoo zu kennen sieht man sofort, wenn der Ex da einfach mal nen Fake-Profil zu einem selbst angelegt hatte (und kann sich dagegen wehren).
Und wenn der künftige Chef des potentiellen neuen Jobs Scientologe ist, man da aber gar nicht drauf steht, eben auch – und macht dann lieber was anderes.
DAS ist Transparenz und die meisten Menschen können damit auch gut leben (der Vergewaltiger, der keinen Job mehr findet natürlich eher weniger – und das ist auch gut so).
Und was ist eigentlich eine Suchmaschine?
Die Suchfunktion auf einer Verlagswebsite eigentlich auch? Da steht ja oft sogar „Suchfunktion“ dran und auch das erleichtert die Auffindbarkeit enorm.
Vielleicht darf eine Volltextsuche künftig wieder nur direkt in den Papierarchiven erfolgen oder via Durchblättern aller URLs einer Website?
Die Meinung der Verlage dazu ist eindeutig (ein Journalist von Spiegel hat mir das wörtlich so gesagt): „Das fällt doch unter die Pressfreiheit“.
Warum?
Eine Suchfunktion hat keinen journalistischen Anspruch … und lt. Wikipedia ist die Sache auch eindeutig sehr weit gefasst 😉
„Darum geht’s doch im Urteil gar nicht“ werden nun echte Kenner des EuGH-Urteils schreien.
Richtig!
Das weiß die Masse aber nicht.
Aus Sicht des Einzelnen ist Negatives nie relevant und immer veraltet – das liegt in der Natur des Menschen (und am hypothetischen Imperativ, den laut EuGH nun die Suchmaschinen zum kategorischen Imperativ umbauen sollen). Und die Presse hat‘s mehrheitlich entweder auch nicht kapiert oder erzählt es vorsätzlich anders.
Das ist der Anfang vom Ende. Die Meinungsfreiheit wurde bei undemokratischen Entwicklungen immer als erstes kassiert.
Getarnt als Bürgerrecht wird die Bevölkerung für die große Zensur angefüttert.
Nun werden Suchmaschinen sehr großzügig entfernen müssen. Aus reinen Kostengründen müssen dabei die Prüfaufwände möglichst gering gehalten werden (Alternative wäre: keine Suchmaschine ist mehr profitabel betreibbar, was im Effekt das gleiche bedeutet).
„Großzügig“ heißt bei einer Urteilsformulierung, die eh von „regelmäßig zugunsten der Persönlichkeitsrechte“ spricht im Klartext: „immer, sofern es nicht für jedermann klar relevant und aktuell für die Mehrheit der dt. Bevölkerung ist“ (d.h. absolut – kategorisch – relevant).
Damit hat sicherlich Angela Merkel weiterhin Pech (vermutlich), jeder nur aus der Wirtschaft bekannte Mensch, jeder Arzt (auch der, der immer wieder pfuscht), jeder Abgeordnete aus den hinteren Reihen und jeder Ebay-Betrüger kann sich aber seine Vita zurecht manipulieren wie er das möchte.
Zu den auf jeden Fall schützenswerten Namen zählen dann natürlich auch Steffen Rühl, Oliver Samwer, Markus Beckedahl, Nico Lumma, Sascha Lobo und Christian Wulff (zu den meisten gibt’s sogar Wikipedia-Einträge), die sich in rundum positivem Licht darstellen könnten.
Könnten. Was – davon gehe ich aus – keiner der Genannten überhaupt anstrebt.
Aber da es sein KÖNNTE, dass jemand seine Vita wieder mehr als aktuell möglich grad bügelt sind die vorhandenen Information doch gleich fragwürdiger – oder? Und das schränkt MEINE Persönlichkeitsrechte ein.
Fallen unter das EuGH-Urteil eigentlich auch Firmen?
Nein?
Was ist denn mit Freiberuflern, Ärzten, Unternehmensberatern und Kleingewerbetreibenden? Die beanspruchen – ganz aktuell bei Yasni – das EuGH-Urteil faktisch und jetzt bereits für sich.
Wie gehen Suchmaschinen damit am Besten um?
Wir drehen den Prozess nun gezwungenermaßen urteilsgemäß um:
Zensieren kann jeder wie er will – geprüft wird die Ausnahme (es ist jemand der Meinung, dass sein Recht auf Information und Meinungsfreiheit die Sperrung eines konkreten Links verbietet).
Meinungsfreiheit wird damit zum Grundrecht zweiter Klasse (dafür lachen die Amerikaner über uns – wir lachen natürlich über deren Prüderie, aber das ist nix gegen die kommende Zensur in der Europäischen Union).
Der 1. Anlaufpunkt für Informationen ist heute für die Masse der Bevölkerung eine Suchmaschine (ok, in Deutschland Google). Früher waren das Zeitungen, Radio und Lexika. Eliten konnten sich mehr Informationen beschaffen.
Früher hat man nicht der herrschenden Kaste genehme Meinungen (auch zu Einzelpersonen – da fällt sicher jedem gleich ein Name dazu ein) gern mal über Flugblätter verbreitet. Heute kann jeder dazu einen Blog aufmachen.
Konnte …
Denn wenn Google (oder Yasni) so etwas nicht mehr verlinken darf – dann ist es so, als würde man die Flugblätter nur drucken aber nicht verbreiten.
Früher wurden die Verbreiter von Flugblättern häufig gefasst und hingerichtet. Oder Redakteure in Zeitungen entlassen (oder hingerichtet).
Merkt Ihr was?
Hatten wir dafür nicht Meinungsfreiheit und Pressegesetz?
Und wenn nun Gatekeeper für Informationen heute durch das Verhalten der Bevölkerung nun mal nicht mehr die „Alten Medien“ sondern Suchmaschinen sind (die das viell. sogar neutraler können als Journalisten mit Vorurteil)?
Der Vergleich hinkt?
Hat man im Mittelalter die Bevölkerung nicht vom Lesen abhalten wollen, weil es der Prediger doch schon richtig vorträgt und Bücher damit nur „unvollkommene Wegweiser“ sind?
Ich selbst bin in einer Diktatur groß geworden, in der die Meinungsfreiheit als Grundrecht ebenfalls existierte – aber halt nur auf dem Papier.
Nun sind wir auf dem Weg zurück dahin. Und jubeln auch noch drüber (hat die Bevölkerung historisch selbst bei den größten Fehlentwicklungen leider immer so gemacht – die Massenmedien vorauseilend oder gezwungenermaßen allen voran).
Wir (Yasni) sind nicht Don Quichotte sondern ein Unternehmen mit Kosten und Einnahmen (natürlich ist Transparenz eine schöne Firmenphilosophie – aber Unternehmenszweck ist wie bei allen Firmen, Geld zu verdienen).
Daher werden wir die von der Politik (ich halte das Urteil für ein politisch motiviertes Urteil – die unreifen Äußerungen eines Sigmar Gabriel zum Thema Google, uups – schon wieder FAZ, ganz kurz danach legen das sehr nahe) vorgegeben Zensurzwänge einhalten.
Wir glauben aber zumindest soweit an die Meinungsfreiheit, dass wir das dann auch genauso dran schreiben werden.
„Wir wurden zensiert“
Nachtrag 02. Juni 2014:
Die Direkt-Zensurfunktion ist nun für Nutzer aus der EU online. Bitte direkt auf das Zensuricon rechts neben jedem Suchergebnis klicken.
Nachtrag 04. Juni 2014:
Gute Diskussion zum Thema auf Alvars Blog
Guter Beitrag zur Umsetzung der Löschpflicht auf WDR2