Pro und Contra zum Leistungsschutzrecht

Vor einigen Tagen hat der Bundestag das umstrittene Leistungsschutzrecht verabschiedet und die Netzgemeinde wartet nun gespannt darauf, ob auch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zustimmen wird. Viele Netzpolitiker und Internetaktivisten sehen das geplante Leistungsschutzrecht kritisch. Vorsichtig formuliert.

Das Leistungsschutzrecht wird auch als “Google-Gesetz” bezeichnet, da Google in Deutschland den Suchmaschinen-Markt dominiert und sich daher durch den Gesetzesentwurf besonders angegriffen fühlt. Verlage – allen voran Axel Springer und Burda – erhoffen sich, dass Internetfirmen, vor allem Google, zukünftig dafür zahlen müssen, dass sie deren Inhalte zitieren.

Google-Sprecher Kay Oberbeck erklärte nach der Abstimmung, das Gesetz sei „weder notwendig noch sinnvoll“ und es werde „der Wirtschaft und den Internetnutzern in Deutschland“ schaden. Auf seiner Kampagnenseite “Verteidige Dein Netz” bedankt sich Google für die bisherige Unterstützung und bezeichnet das Gesetz vor allem als schädlich für Nutzer und kleine Unternehmen.

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Auch der US-Blogger und Medienkritiker Jeff Jarvis sieht das Leistungsschutzrecht kritisch und macht sich Sorgen um Deutschland: „Ich fürchte, dass Unternehmer, Investoren und – vor allem amerikanische – Internetfirmen sich von Deutschland abwenden, weil sie hier nicht mit Gastfreundschaft, sondern Feindschaft empfangen werden.“

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Was im Netz gepostet wird, sollte gut überlegt sein

Wer im Netz aktiv ist, sei es auf Facebook, Twitter oder durch Kommentare in Foren und Blogs, sollte sich immer genau überlegen, was gepostet wird. Wer sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann hinterher nicht ein Recht auf Vergessen geltend machen. Dazu passt ein aktuelles Urteil, nachdem eine fristlose Kündigung eines 26-jährigen Auszubildenden nach einer Beleidigung auf Facebook rechtens ist.

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Google, Sick und das Snippet

Ein sehr spannender Rechtsstreit hat dieser Tage sein vorläufiges Ende gefunden: der Journalist Bastian Sick, Autor der bekannten Buchreihe “Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“, hatte Klage gegen Google eingereicht. Um was ging es? Sick hatte geklagt, weil er sich von einem missverständlichen Suchergebnis bei Google, genauer gesagt, einem Snippet, verunglimpft fühlte. Bei einer Google-Suche nach “Bastian Sick” zeigte Google auf einem der vorderen Plätze folgenden Snippet an:

“Showbusiness: Eklat – Bastian Sick tritt unter Buhrufen ab…”

Problem: einen wirklichen Eklat gab es gar nicht und Sick empfand den Snippet als Herabsetzung seiner Persönlichkeit. Der von Google angezeigte Ausschnitt stammte aus einer Satire(!) von Welt Online. Das Kammergericht Berlin wies Sicks Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Google jedoch ab (Beschluss vom 25. Juli 2011, Aktenzeichen 10 U 59/11). Als Urteilsbegründung gaben die Richter an, dass jede Äußerung auch im Rahmen “der vom Medium und der Technik vorgegebenen Verhältnisse” gesehen werden müsse. Bei Suchmaschinen liege die Besonderheit darin, dass der Inhalt des Webs vollautomatisch erfasst werde. Google, Sick und das Snippet weiterlesen