Onlinereputation gewinnt für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer an Bedeutung

Das Image von Arbeitgebern in Bereichen mit Arbeitskräftemangel gewinnt eine immer stärkere Bedeutung, was eine Untersuchung des High-Tech-Verbands Bitkom ergeben hat. Negative Bewertungen durch die eigenen oder früheren Arbeitnehmer können neue Fachkräfte zur Bewerbung genauso ermutigen, wie sie auch davon abhalten können.

Die Bitkom hat eigene Nachforschungen zum Stellenwert der Onlinereputation durchgeführt und herausgefunden, dass sich jeder vierte Bewerber nicht nur allgemein über das Unternehmen erkundigt, bevor er sich bewirbt, sondern auch explizite Bewertungen durch andere Arbeitnehmer einholt, die bei dem betreffenden Unternehmen beschäftigt sind oder waren. So können schlecht benotete Firmen, die Arbeitnehmer in Bereichen mit aktuellem Arbeitskräftemangel suchen, stark durch ihren Ruf im Web benachteiligt finden.

Word cloud for Reputation management

Onlinereputation gewinnt für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer an Bedeutung weiterlesen

Bedeutung der Online-Reputation von Arbeitgebern nimmt zu

Arbeitskräfte werden mittlerweile hauptsächlich über das Internet gefunden und rekrutiert. Viele Unternehmen verzichten daher schon komplett auf Stellenanzeigen in Printmedien und suchen neue Bewerber vollständig im Netz. Aber nicht nur für Arbeitnehmer ist erfolgreiches Online Reputation Management zunehmend wichtiger. Auch die Online Reputation von Arbeitgebern gewinnt in diesem Zusammenhang immer weiter an Bedeutung.

Denn manchmal finden sich im Netz auch weniger vorteilhafte Informationen über das eigene Unternehmen. Die dann natürlich auch vom Bewerber schnell gefunden werden können, denn er informiert sich ja im Vorfeld natürlich auch über das Unternehmen. Und dann hilft manchmal auch die tollste Unternehmens- oder Jobbeschreibung nicht weiter. Immer mehr Bewerber informieren sich vorab im Netz über den potentiellen Arbeitgeber.

image

Bedeutung der Online-Reputation von Arbeitgebern nimmt zu weiterlesen

Was im Netz gepostet wird, sollte gut überlegt sein

Wer im Netz aktiv ist, sei es auf Facebook, Twitter oder durch Kommentare in Foren und Blogs, sollte sich immer genau überlegen, was gepostet wird. Wer sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann hinterher nicht ein Recht auf Vergessen geltend machen. Dazu passt ein aktuelles Urteil, nachdem eine fristlose Kündigung eines 26-jährigen Auszubildenden nach einer Beleidigung auf Facebook rechtens ist.

image

Was im Netz gepostet wird, sollte gut überlegt sein weiterlesen