Der deutsche Internetnutzer neigt zu Extremen

Eine aktuelle Studie von BITKOM zum Thema Datenschutz lässt mich die (zugegeben leicht provokante) Frage in den Raum stellen: Neigen deutsche Internetnutzer zu Extremen? Laut der oben genannten Studie ist es jedem siebten Internetnutzer egal, was mit seinen Daten geschieht. Der Umgang mit eben diesen Daten schwankt zwischen den beiden Extremen Fahrlässigkeit und Übervorsicht. „Zahlreiche Internet-Nutzer haben eine Schwarz-Weiß-Sicht auf die Datensicherheit im Internet. Eine vernünftige Balance zwischen Chancen und Risiken müssen viele erst noch finden”, sagt BITKOM-Präsident Dieter Kempf.

Aus Yasni-Sicht kann ich diese Einschätzung teilweise bestätigen. Einerseits gibt es bestimmte Gruppen, die Yasni kritisieren oder uns sogar verklagen. Auf der anderen Seite gibt es aber über 1.000 Rechtsanwälte, knapp 700 SEOs und fast 800 Experten zum Thema Datenschutz, die sich mit einem Yasni Exposé aktiv im Netz präsentieren und ihren guten Ruf im Netz pflegen.

Wie lässt sich so etwas erklären?

Der deutsche Internetnutzer und die Extreme

Ein weiteres Beispiel ist ein aktuelles Urteil zum Thema Persönlichkeitsrecht, welches Gero Wenderholm sehr treffend in seinem Blog zusammenfasst. In dem Urteil vom LG Köln geht es um den Service Gravatar, mit dem man als angemeldeter Nutzer ein Bild hochladen kann, welches dann automatisch bei jedem Blogkommentar mit veröffentlicht wird. Ein praktischer Dienst, denn sonst müsste man ja bei jedem Kommentar das Bild jeweils wieder neu hochladen. Komischerweise sind manche Nutzer dann aber erstaunt, wenn eben dieses Bild, dass sie selbst ins Netz gestellt haben, in Suchmaschinen auftaucht. Und dann wird munter drauf los geklagt…wie man dem Urteil Keine Urheberrechtsverletzung durch Personensuchmaschine entnehmen kann, allerdings erfolglos.

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Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuchen bei Suchmaschinen

Der Bundesgerichtshof hat heute ein sehr interessantes Urteil zum Thema Bildersuche im Internet veröffentlicht. In dem Urteil heißt es eindeutig, dass eine Suchmaschine

“nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.”

Im Vorfeld des Urteils hatte eine Künstlerin geklagt, deren Kunstwerke als Vorschaubilder bei Google angezeigt wurden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen, denn

“die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.” Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuchen bei Suchmaschinen weiterlesen

Das Ende des anonymen Bloggen

Diese Woche hat ein Gerichtsurteil in Großbritannien für viel Gesprächsstoff in der Blogosphäre gesorgt –und zwar der Fall “Nightjack”. Der britische Polizei-Beamte Richard Horton hatte anonym einen sehr erfolgreichen Blog mit dem Namen “Nightjack” betrieben (mittlerweile aus dem Netz gezogen). Mit polizei- sowie sozialkritischen Insider-Berichten zählte seine Fangemeinde auf dem Höhepunkt über 500.000 Besucher die Woche.

Nachdem nun ein Journalist der Times Horton’s wahre Identität entlarvt hatte,

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