Pro und Contra zum Leistungsschutzrecht

Vor einigen Tagen hat der Bundestag das umstrittene Leistungsschutzrecht verabschiedet und die Netzgemeinde wartet nun gespannt darauf, ob auch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zustimmen wird. Viele Netzpolitiker und Internetaktivisten sehen das geplante Leistungsschutzrecht kritisch. Vorsichtig formuliert.

Das Leistungsschutzrecht wird auch als “Google-Gesetz” bezeichnet, da Google in Deutschland den Suchmaschinen-Markt dominiert und sich daher durch den Gesetzesentwurf besonders angegriffen fühlt. Verlage – allen voran Axel Springer und Burda – erhoffen sich, dass Internetfirmen, vor allem Google, zukünftig dafür zahlen müssen, dass sie deren Inhalte zitieren.

Google-Sprecher Kay Oberbeck erklärte nach der Abstimmung, das Gesetz sei „weder notwendig noch sinnvoll“ und es werde „der Wirtschaft und den Internetnutzern in Deutschland“ schaden. Auf seiner Kampagnenseite “Verteidige Dein Netz” bedankt sich Google für die bisherige Unterstützung und bezeichnet das Gesetz vor allem als schädlich für Nutzer und kleine Unternehmen.

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Auch der US-Blogger und Medienkritiker Jeff Jarvis sieht das Leistungsschutzrecht kritisch und macht sich Sorgen um Deutschland: „Ich fürchte, dass Unternehmer, Investoren und – vor allem amerikanische – Internetfirmen sich von Deutschland abwenden, weil sie hier nicht mit Gastfreundschaft, sondern Feindschaft empfangen werden.“

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Kein Recht auf Vergessen im Internet

Wenn man sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann man im Nachgang kein Recht auf Vergessen geltend machen. Doch sollte das Internet “lernen”, zu vergessen? Wo doch ein Begriff wie der Digitale Radiergummi schon vor Monaten zum Unwort des Jahres auserkoren wurde. Auch, weil durch ein erzwungenes Vergessen die Kommunikation, die Transparenz und die Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt würde.

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Die Frage, ob es einen Anspruch auf Vergessen im Internet gibt, wird nun bald in der EU gerichtlich geklärt werden. Der Europäische Gerichtshof verhandelt hier den Fall eines Spaniers, der von Google verlangt, seinen Namen aus dem Index der Suchmaschine zu nehmen. Ein kontroverses Thema, bei dem die Position von Google klar ist. Der Suchmaschinenbetreiber will eben nicht dafür sorgen, dass negative oder unangenehme Informationen aus der Vergangenheit einer Person aus dem Internet verschwinden. Google sieht sich als Suchmaschine ein Vermittler von Informationen, nicht aber als deren Herausgeber.

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Die volle Privatsphäre gibt es nur offline

Gibt es im Internet so etwas wie Privatsphäre oder existiert so etwas nur offline? Die Big Player im Netz haben sich zu diesem Thema bereits eindeutig positioniert. Von Randi Zuckerberg, der Schwester von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, stammt die berühmte Aussage, dass Anonymität im Internet verschwinden muss. Und Facebook hat in diesem Kampf gegen die Anonymität im Netz zuletzt auch einen wichtigen Sieg errungen.

Auch Google-Manager Eric Schmidt hat sich zum Thema Privatsphäre im Netz eindeutig positioniert: „Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun.“

Nun lehnt auch der Vizepräsident des Bundeskriminalamts, Jürgen Maurer, eine gesetzlich garantierte Privatsphäre im Netz ab. Wer das Internet nutze, habe den Privatraum verlassen und befinde sich quasi im öffentlichen Raum. Diese Äußerung stellt durchaus die Gültigkeit von Grundrechten im Netz in Frage.

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