Jeder vierte Bewerber erkundigt sich im Vorfeld einer Bewerbung über das betreffende Unternehmen und holt explizite Bewertungen durch andere Arbeitnehmer ein, die bei dem Unternehmen beschäftigt sind oder waren. Die Reputation von Bewerbern im Netz zu überprüfen, zählt andererseits schon länger zur verbreiteten Praxis. Wer als Jobsuchender seine Einstellungschancen erhöhen möchte, sollte sich nicht erst zum Vorstellungsgespräch Gedanken über sein digitales Erscheinungsbild machen. Doch wie gestaltet sich diese Bewerberrecherche aus rechtlicher Sicht?
Unternehmen können dank dem Internet heute weitaus mehr Informationen über Bewerber gewinnen, dennoch müssen sie bei der Recherche die Rechte der Bewerber berücksichtigen. Wie Rechtsanwalt Thomas Schwenke betont, darf nicht in jedem Netzwerk recherchiert und nicht jede Information verwertet werden.