Jeder vierte Bewerber erkundigt sich im Vorfeld einer Bewerbung über das betreffende Unternehmen und holt explizite Bewertungen durch andere Arbeitnehmer ein, die bei dem Unternehmen beschäftigt sind oder waren. Die Reputation von Bewerbern im Netz zu überprüfen, zählt andererseits schon länger zur verbreiteten Praxis. Wer als Jobsuchender seine Einstellungschancen erhöhen möchte, sollte sich nicht erst zum Vorstellungsgespräch Gedanken über sein digitales Erscheinungsbild machen. Doch wie gestaltet sich diese Bewerberrecherche aus rechtlicher Sicht?
Unternehmen können dank dem Internet heute weitaus mehr Informationen über Bewerber gewinnen, dennoch müssen sie bei der Recherche die Rechte der Bewerber berücksichtigen. Wie Rechtsanwalt Thomas Schwenke betont, darf nicht in jedem Netzwerk recherchiert und nicht jede Information verwertet werden.
Es ist verständlich, dass die digitalen Spuren der Bewerber von Interesse für Arbeitgeber sind. Schließlich ist die Einstellung eines Mitarbeiters eine wichtige Entscheidung für das Unternehmen und will wohl überlegt sein. Demnach möchten neben den oftmals geschönten Bewerbungsunterlagen auch weitere verfügbare Informationen eingeholt werden. Allein schon, um durch eine falsche Einstellung möglichen finanziellen Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Entscheidend für die Bewerberrecherche ist allerdings, dass nur Daten von Quellen verwendet werden, die allgemein zugänglich sind und dem Bewerber nicht als ein privater Rückzugsort dienen. Dies sind per Gesetz auch Suchergebnisse in Suchmaschinen wie Yasni. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Bewerber aber auch immer über die Recherche informiert werden.
Für ausführlichere Informationen zum Thema Bewerberrecherche im Netz empfehlen wir auf jeden Fall die Lektüre des Artikels der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke.
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