Was im Netz gepostet wird, sollte gut überlegt sein

Wer im Netz aktiv ist, sei es auf Facebook, Twitter oder durch Kommentare in Foren und Blogs, sollte sich immer genau überlegen, was gepostet wird. Wer sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann hinterher nicht ein Recht auf Vergessen geltend machen. Dazu passt ein aktuelles Urteil, nachdem eine fristlose Kündigung eines 26-jährigen Auszubildenden nach einer Beleidigung auf Facebook rechtens ist.

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Laut welt.de hatte der Gekündigte seinen Arbeitgeber als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet. Die Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm bestätigten mit ihrem Urteil, dass Beleidigungen in sozialen Netzwerken fristlose Kündigungen rechtfertigen. Und es nicht etwa mit einer Abmahnung oder ein paar ernsten Worten getan ist.

Zu Yasni passt das Urteil wie die Faust aufs Auge. Zum einen kann man mit unserem kostenlosen Service verfolgen, wer einen im Netz beleidigt und auf welcher Webseite dies geschieht. Anschließend kann man korrigierend mit einem Kommentar einsteigen oder um Löschung bitten. Wichtig ist, dass man mit unserem E-Mail Monitoring in solch einem Fall immer bequem und schnell informiert wird.

Auf der anderen Seite muss man natürlich auch immer aufpassen, was man selbst im Netz veröffentlicht. Denn das Netz vergisst selten etwas und, wie oben gesehen, der eigene Chef liest möglicherweise mit.

5 Gedanken zu „Was im Netz gepostet wird, sollte gut überlegt sein“

  1. Vor allem sollte man genau hinsehen, wo man Häkchen setzt oder sie lieber weglässt.

    Es gibt eine Reihe Netzwerke, die (heimlich ) miteinander verbunden sind, ich nenne keine Namen. Und wenn man da nicht aufpasst, kommt man automatisch auf Seiten mit recht fragwürdigen,um nicht zu sagen definitiv zweideutigen Angeboten.

    Zum Glück habe ich meine Accounts nach einigem Bemühen, in einem Fall sogar mit Drohung einer Anzeige wegen „Datenklau“ löschen können.

    Was hat das Ganze sonst noch für Folgen gehabt?
    Ärger mit Bekannten, die annahmen, ich hätte ihre Mailadresse weitergegeben.

    Ich habe daraus gelernt.

  2. So etwas mit den ungewollt verschickten Einladungen passiert häufig durch einen automatischen E-Mail-Adressbuchabgleich. Gibt es aus diesem Grund bei Yasni nicht. 😉

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