Es gibt auch ein Recht auf Erinnern

Im Netz einen guten Ruf zu behalten, ist nicht immer einfach. Vor allem, da es online kein pauschales Recht auf Vergessen gibt. Öffentliche Daten, Links oder Fotos werden nun mal von Suchmaschinen gefunden, können von Dritten kopiert oder gespeichert werden und häufig ist die Quelle der Information nur schwer zu identifizieren und zu kontaktieren. Eine Löschung ist dann meistens mit einem gewissen Aufwand verbunden, sei es Zeit, Nerven oder Geld.

Dass ein Recht auf Vergessen eine ziemlich unrealistische Forderung ist, wurde hier im Blog schon häufiger thematisiert. Und es gibt auch andere Stimmen, wie die von Prof. Dr. Gerrit Hornung, der an der Universität Passau den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationstechnologierecht und Rechtsinformatik innehat.

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In einem Interview auf welt.de zum Thema Schutz der Privatsphäre im Netz stellt Prof. Dr. Hornung genau die umgekehrte Behauptung auf:

„Es gibt auch ein Recht auf Erinnern.“

Und das abgesehen davon, dass ein Recht auf Vergessen im Netz nicht nur technisch sehr schwer bis gar nicht umsetzbar wäre. Von der rechtlichen Ausgestaltung für ein wirklich global geltendes „Recht auf Vergessen werden“ ganz zu Schweigen. Und dann gibt es im Netz eben auch noch “Rechte auf Erinnern“. Bei einem verurteilten Gewaltverbrecher wäre es sicher falsch, wenn sich dieser auf ein Recht zum Vergessen beziehen und so seine digitale Weste reinwaschen könnte. Prof. Dr. Hornung verweist hier auf die Pressefreiheit und das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Doch der aus unserer Sicht wichtigste Punkt kommt etwa in der Mitte des Interviews:

“Wir müssen an den Punkt kommen, wo die Nutzer sich Gedanken machen, bevor sie etwas über sich selbst oder andere ins Netz stellen.”

(Foto: Screenshot welt.de)

11 Gedanken zu „Es gibt auch ein Recht auf Erinnern“

  1. Die Frage ist doch aber, was passiert wenn jemand Kommentare über einen ins Netz stellt, die nachweislich falsch oder ehrverletztend sind, dieser das sogar an einer prominenten Stelle tut, aber selbst nicht eindeutig identifizierbar ist und der Betreiber der Webseite im Ausland sitzt. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass weder Google noch sonstwer und ganz besonders nicht YASNI diese Daten korrigieren. YASNI erklärt dann immer so schön, man sei ja gar nicht der, der die Suchergbnisse selbst liefere, man hole diese von woanders und der Nutzer solle sich doch an die Quelle wenden. Fakt ist, dass diese Quelle aber meistens, sofern nicht in Deutschland ansässig, sich einen, Entschuldigung, Dreck darum schert, was man denn gerne möchte. Und auch YASNI schert sich dann einen Dreck darum. Mit dem Ergebnis, dass Bekannte einen darauf ansprechen, was denn da von einem im Netz stehe (selbst erlebt). Aber zum Glück findet ja bei der Rechtsprechung ein Umdenken statt und Google hat ja für Auto-Vervollständigen z.B. schon entsprechende Urteile erhalten. Wenn wir das noch auf die Suchergebnisse an sich ausweiten und auf alle Suchmaschinen und Aggregatoren, dann haben wir mal einen vernünftigen Ansatz. Und ja ich bin für ein freies Netz, aber es kann nicht sein, dass jemand ehrverletzende oder Links mit falschen Informationen in sein System aufnimmt und dann erklärt, er habe die ja gar nicht gesetzt und sich damit aus der Verantwortung stiehlt. 😉

  2. Yasni ist eine Suchmaschine, die bereits existierende Seiten aus dem Internet abruft und zu Suchergebnislisten zusammenstellt. Wir haben selbst überhaupt keinen Einfluss auf die Inhalte der Seiten und können daher weder Korrekturen noch Aktualisierungen vornehmen. Das kann nur an der Ursprungsquelle geschehen.

    Nichtsdestotrotz sperren wir natürlich weiterhin persönlichkeitsrechtsverletzende Links, die noch aktiv sind. Dazu müssten Sie uns die Links allerdings genau benennen und die Rechtsverletzung nachweisen, damit wir eine Prüfung vornehmen können.

    Und wie soll eine Suchmaschine denn auch wissen, welche Information richtig oder falsch ist? Und beim aktuellen Urteil zu Autocomplete ging es ja auch nicht darum, dass Google Informationen nicht mehr anzeigen darf, sondern nur um die Autocomplete-Funktion an sich. Gelöscht wird da nichts. Das kann Google ja auch gar nicht.

  3. Sehr geehrter Herr Schulz, Sie verzeihen dass ich hier nicht mit Klarnamen schreibe, allerdings dürfen Sie versichert sein, dass ich Ihnen als auch Google als auch anderen mehrfach die ehrverletzenden Links genannt habe. Während Google mittlerweile die Links gesperrt hat war der Kommentar von Yasni stets folgender: „Yasni ist eine Suchmaschine, die bereits existierende Seiten aus dem Internet abruft und zu Suchergebnislisten zusammenstellt. Wir haben selbst überhaupt keinen Einfluss auf die Inhalte der Seiten und können daher weder Korrekturen noch Aktualisierungen vornehmen. Das kann nur an der Ursprungsquelle geschehen.“ Wissen Sie was, ich kann es nicht mehr hören. Mittlerweile war gegen die Ursprungsquelle ein Gerichtsverfahren anhängig, das glücklicherweise entsprechend beschieden wurde, sodass die Inhalte entfernt wurden und somit hoffentlich auch bald bei Yasni verschwinden. Dass es aber seitens eines Betroffenen ein Gerichtsverfahren braucht, das er gegen einen in einem anderen Land lebenden führen muss, damit bei Yasni die Ergebnisse verschwinden ist abenteuerlich. Sie machen es sich da viel zu leicht. Erklären Sie mir bitte nicht, dass Ihnen das technisch nicht möglich wäre, ich bin selbst aus dem Bereich der Informatik und weiß, dass das Unterdrücken möglich ist. Sie wollen das einfach bloß nicht. Das ist der einzige Punkt.

  4. Hallo Herr Rosenberg,

    mein Name ist „Schütz“. 😉

    Um welchen Link ging es denn aber genau? Wenn Sie uns diesen genau benennen, kann unser Support Ihnen auch konkret antworten und entsprechend reagieren.

  5. Ihr Formel, dass Sie ja nur publizieren und nichts prüfen können, kann auch ich nicht mehr hören. Sie tragen das wie einen Schild vor sich her, der sich auf sehr bequeme Weise jeder Diskussion enthebt. Ihre Einrichtung finanziert sich aus der Angst vor Negativdaten und dem Wunsch der Verängstigten, wenigstens Übersichlichkeit zu gewinnen und geringen Einfluss zu nehmen. In gewissem Sinn brauchen Sie die gewaltsam hergestellte Öffentlichkeit und bieten dann an, Übersicht (nicht Ordnung) herzustellen.

  6. Sehr geehrter Herr Schütz, danke für die Standardfloskel. Die entsprechenden Links auf die Webseiten (mehrere) wurden Ihrem Support gesendet. Jeder einzeln. Antwort war die oben von Ihnen erwähnte, nämlich: „Yasni ist eine Suchmaschine, die bereits existierende Seiten aus dem Internet abruft und zu Suchergebnislisten zusammenstellt. Wir haben selbst überhaupt keinen Einfluss auf die Inhalte der Seiten und können daher weder Korrekturen noch Aktualisierungen vornehmen. Das kann nur an der Ursprungsquelle geschehen.“ Ihre Aussage halte ich übrigens für falsch. Yasni speichert die Suchergebnisse, die Sie von anderen Suchmaschinen abcrawlen oder wie auch immer erhalten in seiner eigenen Datenbank. Das möchten Sie doch sicher nicht bestreiten, oder wollen Sie jetzt erklären, Yasni führe eine Echtzeitsuche durch? Ich beweise Ihnen dann gerne das Gegenteil. Somit speichern Sie personenbezogene Daten und haben somit dem BDSG folge zu leisten. Das bedeutet, wenn ich personenbezogene Daten über mich finde, kann ich bei Ihnen die Löschung verlangen, da diese in Ihrer Datenbank sind und für mich ehrverletzend. Ja, nein, oder doch lieber vielleicht? Dass Sie gleichwohl mit einem Reputationsdienst zusammenarbeiten, der mir netterweise für „wenig“ Geld anbietet, sich um meine Probleme zu kümmern, rundet das ganze ab.

  7. Welche Daten wir speichern haben wir hier aufgelistet: http://www.yasni.de/datenschutz

    Natürlich werden Daten bei uns auch gecacht. Anders wäre es auch nicht möglich, die hunderttausenden Suchanfragen pro Tag zu stemmen. Und wenn Sie eine Suche auf Yasni auslösen, können Sie auch sehen (Drehrädchen!), dass der Datenbestand in dem Moment durch eine Livesuche aktualisiert wird.

    Sie können sicher sein, dass Yasni eng mit den zuständigen Datenschützern und auch Anwälten für IT-Recht zusammenarbeitet, die selbstverständlich auch ein Auge darauf haben, dass Weiterentwicklungen/Anpassungen unserer Technik gesetzeskonform bleiben.

    Eine pauschale Sperrung werden wir also nicht vornehmen. Sind Links inzwischen 404er oder ähnliches und wir haben es noch nicht gemerkt (Yasni ist ja auch eine Metasuchmaschine und unsere Quellen cachen ebenfalls), hilft das Mülleimer-Symbol.

    Den Dienstleister müssen Sie nicht Anspruch nehmen; genauso gut können Sie sich selbstständig an die Ursprungsquellen wenden.

  8. Ich wiederhole das jetzt mal in einem einfachen Satz für Sie: Es gab eine Webseite eines nicht in Deutschland sitzenden Mannes, der meinte über das Internet mit mir eine Schlammschlacht führen zu müssen, an der ich mich aber nicht beteiligt habe.

    Irgendwann tauchten dann bei Google und auch hier bei Ihnen Links auf, die zu seinen Webseiten führen, auf denen unter anderem stand, der Pascal Rosenberg ist ein Wichser, der hinterzieht Steuern, der steht auf kleine Kinder usw. (ja, das stand da alles wirklich). Google schläft das aus, wir sitzen ja in den USA. Und Yasni schreibt mir auf konkrete Nennung der Links zu diesen Webseiten und es ging nur um diese Webseiten folgendes: „yasni ist eine Suchmaschine.
    Solange Ihre Daten frei zugänglich im Internet stehen, werden sie von Suchmaschinen auch gefunden.
    Wenn Sie nicht gefunden werden möchten, wenden Sie sich bitte an die Stelle, an der die Daten gespeichert sind, um eine Anonymisierung, Löschung oder Aktualisierung zu erreichen.
    Die jeweiligen Site-Inhaber können Sie anhand der Links feststellen.

    Nichtsdestotrotz sperren wir natürlich weiterhin persönlichkeitsrechtsverletzende Links, die noch aktiv sind. Dazu müssten Sie uns die Links allerdings genau benennen und die Rechtsverletzung nachweisen, damit wir eine Prüfung vornehmen können.“

    Die Links wurden benannt in der entsprechenden Mail. Wenn das was ich Ihnen geschrieben habe nicht ehrverletzend ist, was ist denn dann für Yasni ehrverletzend? Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Interesse an meiner Person.

    Ich mach jetzt eben mal ne Webseite mit ihrem Bild auf, auf der ich schreibe, dass Sie ein ganz böser sind, die hoste ich dann in Honolulu. Mal gucken ob Yasni das dann sperrt oder online lässt. 😉 Ich hoffe, Sie haben die Ironie im letzten Satz erkannt.

  9. Wir sperren natürlich rechtsverletzende Inhalte und haben das in der Vergangenheit in begründeten Einzelfällen auch zeitnah getan. Aber ein „Macht das weg! ich will das nicht. Außerdem ist das alles rechtsverletzend!“ ist üblicherweise nicht ausreichend als Begründung.

    Den von Ihnen zitierten Text verschicken wir tatsächlich; und zwar dann, wenn die inkriminierten Links NICHT identifizierbar benannt wurden (weder klare Benennung der urls noch eventuelle screenshots) oder wenn die Rechtsverletzung nicht deutlich gemacht wurde. (Nein, wir können nicht alle verlinkten Seiten lesen, um herauszufinden, was Ihnen aufstößt.)
    Da Sie Ihren realen Namen hier im Blog nicht nennen, kann ich die Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Yasni-Support aber nicht prüfen.

    Ich schlage vor, Sie schicken Ihre Mail nochmal an info@yasni.de und dann können wir die Links auch gern nochmal anschauen.

    Jenny Florstedt
    Head of Support

  10. Sehr geehrte Frau Florstedt,

    da meine erste Reaktion hierauf ja verschwunden ist oder gar nicht erst angezeigt wurde, gerne noch mal für den geneigten Zuleser.

    Eindeutige Links, in denen eindeutig erkennbar war, worum es geht wurden Ihnen gesendet und mit der obigen Mail beantwortet. Zwischenzeitlich sind diese Gott sei Dank nicht mehr verfügbar und somit über Ihren Mülleimer entsorgbar und entsorgt worden.

    Es erschließt sich dem Leser und Betroffenen aber nicht, warum Links die auf Seiten führen, auf denen solche Ausdrücke zu einer Person zu finden sind, nicht entfernt werden. Und nein, in meinem Falle hat der Support nicht reagiert und nein ich finde das nicht lustig.

    Aber es führt zu nichts, da die meisten Sie dafür eben nicht in Regress nehmen, weil ihnen entsprechende Verfahren zu teuer sind. Ich glaube jedoch, dass wenn das mal jemand tun würde, yasni mit seiner Rechtsauffassung nicht unbedingt zu 100% auf der Gewinnerseite liegt. Und nur weil ein Anwalt sagt, das wäre alles so okay, heißt das ja nicht es ist auch so. Ich brauche Ihnen doch nicht zu erklären, dass Sie zu einem Sachverhalt mindestens 5 Meinungen erhalten, wenn Sie zwei Anwälte, einen Richter und einen Datenschützer fragen. 😉

    Yasni tut meines Erachtens (persönliche Meinung) nichts für die Betroffenen solcher Diffarmierungen und trägt damit aktiv zum Internet-Mobbing bei. Es interessiert Sie meiner Meinung nach auch gar nicht. Und ob Sie berechtigt sind, andere Webseiten zu durchsuchen und zu aggregieren und ob die Darstellung von Ergebnissen zu bestimmten Personen in dieser Aggregation wirklich rechtens ist, das wäre wie gesagt wirklich mal zu prüfen. Macht aber keiner, ich auch nicht. Ist mir zu teuer.

    Zum Glück vergisst das Internet eben doch irgendwann, wenn man weiß wie es geht und beharrlich bleibt und dann vergisst auch yasni. Die Art, wie Sie aber mit sowas umgehen, oder wie es besser gesagt bei mir ankommt ist befremdlich. Aber solange Sie und der Herr Schütz abends noch ruhig schlafen können ist ja alles gut. 😉

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