Es gibt auch ein Recht auf Erinnern

Im Netz einen guten Ruf zu behalten, ist nicht immer einfach. Vor allem, da es online kein pauschales Recht auf Vergessen gibt. Öffentliche Daten, Links oder Fotos werden nun mal von Suchmaschinen gefunden, können von Dritten kopiert oder gespeichert werden und häufig ist die Quelle der Information nur schwer zu identifizieren und zu kontaktieren. Eine Löschung ist dann meistens mit einem gewissen Aufwand verbunden, sei es Zeit, Nerven oder Geld.

Dass ein Recht auf Vergessen eine ziemlich unrealistische Forderung ist, wurde hier im Blog schon häufiger thematisiert. Und es gibt auch andere Stimmen, wie die von Prof. Dr. Gerrit Hornung, der an der Universität Passau den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationstechnologierecht und Rechtsinformatik innehat.

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