Es gibt auch ein Recht auf Erinnern

Im Netz einen guten Ruf zu behalten, ist nicht immer einfach. Vor allem, da es online kein pauschales Recht auf Vergessen gibt. Öffentliche Daten, Links oder Fotos werden nun mal von Suchmaschinen gefunden, können von Dritten kopiert oder gespeichert werden und häufig ist die Quelle der Information nur schwer zu identifizieren und zu kontaktieren. Eine Löschung ist dann meistens mit einem gewissen Aufwand verbunden, sei es Zeit, Nerven oder Geld.

Dass ein Recht auf Vergessen eine ziemlich unrealistische Forderung ist, wurde hier im Blog schon häufiger thematisiert. Und es gibt auch andere Stimmen, wie die von Prof. Dr. Gerrit Hornung, der an der Universität Passau den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationstechnologierecht und Rechtsinformatik innehat.

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Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Rechtsanwalt und Yasnianer Erik Millgramm gibt heute in einem Gastbeitrag im yasni Blog einen spannenden Einblick auf das Thema “Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet”:

„Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet können dann ein Problem werden, wenn sich die Person, die etwas veröffentlicht, hinter einer anonymen Fassade versteckt und sich die Provider bei denen die rechtswidrigen Inhalte hinterlegt wurden,  außerhalb von Deutschland befinden. Dass solche anonyme Personen relativ feige handeln, brauchen wir an dieser Stelle sicher nicht weiter vertiefen. Würden sie wahre Tatsachen verbreiten, müssten sie sich nicht verstecken. Denn jedermann darf wahre Tatsachen grundsätzlich veröffentlichen und/oder verbreiten.

Erik MillgrammDoch wie begegnet man solchen Personen? In Deutschland ist es kein so großes Problem. Eine Strafanzeige gegen die anonyme Person führt meist dazu, dass die Provider dazu aufgefordert werden, die Daten zu der anonymen Person herauszugeben. Parallel dazu löschen die deutschen Provider meist die rechtswidrigen Inhalte sofort, da sie ab Kenntnis dieser Inhalte ansonsten als Mitstörer in die Haftung genommen werden können.

Jeder Journalist, der etwas veröffentlichen will, muss seinen Namen angeben oder der Chefredakteur ist im Ergebnis verantwortlich. Warum soll dieser Grundsatz nicht für alle Internetnutzer, die etwas veröffentlichen wollen, gelten? (Nur um Missverständnissen vorzubeugen – es geht nicht um die bloßen Surfer im Internet)

In diesem Sinne, freue ich mich auf einen lebhaften konstruktiven Austausch.“

Erik Millgramm