Online-Bashing von Kollegen kann Job kosten

Beleidigungen in Netzwerken wie Facebook oder Google+ sind genauso strafbar wie im richtigen Leben und können sogar zu einer Kündigung führen. Davor hat das Arbeitsgericht Duisburg in einem Urteil gewarnt, auf das die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hinwies.

In dem oben genannten Urteil durch das Arbeitsgericht Duisburg hatte ein Mitarbeiter seine Kollegen bei Facebook als Speckrollen und Klugscheißer bezeichnet. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos. Wer gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstößt, wird normalerweise zunächst abgemahnt. Ein sofortiger Rauswurf ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Gericht erklärte diese fristlose Kündigung daher auch für unwirksam, weil der Mitarbeiter zunächst hätte abgemahnt werden müssen. Doch es wurde durch die Richter deutlich festgestellt, dass ein Facebook-Eintrag schwerer wiegt als eine wörtliche Äußerung unter Kollegen.

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Die Internet-Trends des Jahres 2012

Die als „Queen of the Net“ bekannte Analystin Mary Meeker präsentiert in ihrem aktuellen Bericht „State of the Web 2012“ sehr eindrucksvolle und interessante Zahlen zum aktuellen Stand des Internets.

Hier die 10 wichtigsten Internet-Trends 2012:

  1. Die Zahl der weltweiten Internetnutzer wächst weiter, im letzten Jahr um 8%.
  2. Die Verbreitung von Smartphones wächst in 2012 um 42%.
  3. Smartphones machen dennoch nur 17% des gesamten Handymarktes aus.
  4. 29% der Erwachsenen in den USA besitzen ein eigenes Tablet oder einen E-Reader.
  5. Das iPad liegt an der Spitze der Weihnachtswünsche: 48% der amerikanischen Kinder wünscht sich eins.
  6. Der Anteil des mobilen Traffics beträgt global bereits 13%.
  7. In Indien hat der mobile Traffic bereits den Desktop-Traffic überholt.
  8. Mobile Apps haben 2012 etwa 19 Milliarden US-Dollar eingespielt.
  9. Am Black Friday wurden 24% der Einkäufe über mobile Geräte getätigt.
  10. Mobile vs. Desktop: iOS und Android kommen bei den verkauften Geräten aktuell auf 45% Marktanteil, Windows nur noch auf 35%.

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Testament für die Spuren im Netz

Menschen sterben. Doch was passiert nach ihrem Tod mit ihren Spuren im Netz? Mit ihren Accounts bei Amazon, Google, Facebook oder Yasni? Diese Accounts bleiben natürlich zunächst weiterhin online. Aber wer hat dann Zugriff auf die Daten und wie kommt man als Erbe daran? Gar nicht so einfach.

Erstes Fazit: auch für den digitalen Nachlass ist ein klassisches Testament hilfreich. Nach dem Tod eines Menschen, erben die Angehörigen den gesamten Besitz, zu dem auch das digitale Vermächtnis des Verstorbenen gehört. Und dieses digitale Vermächtnis wird in unserer heutigen Gesellschaft immer wichtiger und sollte daher bei der Testament-Erstellung auch nicht vernachlässigt werden.

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