Beleidigungen in Netzwerken wie Facebook oder Google+ sind genauso strafbar wie im richtigen Leben und können sogar zu einer Kündigung führen. Davor hat das Arbeitsgericht Duisburg in einem Urteil gewarnt, auf das die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hinwies.
In dem oben genannten Urteil durch das Arbeitsgericht Duisburg hatte ein Mitarbeiter seine Kollegen bei Facebook als Speckrollen und Klugscheißer bezeichnet. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos. Wer gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstößt, wird normalerweise zunächst abgemahnt. Ein sofortiger Rauswurf ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Gericht erklärte diese fristlose Kündigung daher auch für unwirksam, weil der Mitarbeiter zunächst hätte abgemahnt werden müssen. Doch es wurde durch die Richter deutlich festgestellt, dass ein Facebook-Eintrag schwerer wiegt als eine wörtliche Äußerung unter Kollegen.