Online-Bashing von Kollegen kann Job kosten

Beleidigungen in Netzwerken wie Facebook oder Google+ sind genauso strafbar wie im richtigen Leben und können sogar zu einer Kündigung führen. Davor hat das Arbeitsgericht Duisburg in einem Urteil gewarnt, auf das die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hinwies.

In dem oben genannten Urteil durch das Arbeitsgericht Duisburg hatte ein Mitarbeiter seine Kollegen bei Facebook als Speckrollen und Klugscheißer bezeichnet. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos. Wer gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstößt, wird normalerweise zunächst abgemahnt. Ein sofortiger Rauswurf ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Gericht erklärte diese fristlose Kündigung daher auch für unwirksam, weil der Mitarbeiter zunächst hätte abgemahnt werden müssen. Doch es wurde durch die Richter deutlich festgestellt, dass ein Facebook-Eintrag schwerer wiegt als eine wörtliche Äußerung unter Kollegen.

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Yasni-Team wünscht frohe Osterfeiertage

Für die einen hat es sicher schon begonnen und für die anderen startet es auch in wenigen Stunden – das lange und wahrscheinlich noch viel länger gewünschte Osterwochenende! Für die meisten, vier Tage etwas Erholung, bei hoffentlich Sonnenschein-Wetter, Family & Freunden sowie bunten Ostereiern und Schoko-Osterhasen. Nun denn, wir vom yasni-Team wünschen jedenfalls allen unseren lieben Yasnianern, Freunden, Partnern, Kollegen und den vielen anderen netten Menschen, die uns unterstützen: Ein schönes verlängertes Wochenende und frohe Osterfeiertage!

Viel Spaß beim Ostereier verstecken und finden… 😉