Der Bundesgerichtshof hat heute ein sehr interessantes Urteil zum Thema Bildersuche im Internet veröffentlicht. In dem Urteil heißt es eindeutig, dass eine Suchmaschine
“nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.”
Im Vorfeld des Urteils hatte eine Künstlerin geklagt, deren Kunstwerke als Vorschaubilder bei Google angezeigt wurden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen, denn
“die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.”
Auch focus.de und spiegel.de werten dieses Urteil als klares Urteil zugunsten von Suchmaschinen und hält die Argumentation des Bundesgerichtshof für “verblüffend eindeutig”.
Wer etwas gegen Vorschaubilder in Suchmaschinen hat, muss diese selbst technisch aussperren…wobei Volker Smid von BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) sehr treffend darauf hinweist:
„Ein Verbot der Bildersuche hätte die Nutzbarkeit des Internets deutlich eingeschränkt.“
Diesem Zitat kann sich Yasni nur anschließen…
😉
Ich erklaere mich damit einverstanden, dass meine Informationen und damit auch Bilder in Suchmaschinen veroeffentlicht werden – wir sind ein lebender, kranker Gesamtorganismus, Suchmaschinen sind ein bedeutender Teil der Prothetik, mit der wir uns selbst heilen.
Weitere Informationen auf http://www.reinersailer.de
Mit freundlichem Gruss
Reiner Sailer
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