Der Bundesgerichtshof hat heute ein sehr interessantes Urteil zum Thema Bildersuche im Internet veröffentlicht. In dem Urteil heißt es eindeutig, dass eine Suchmaschine
“nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.”
Im Vorfeld des Urteils hatte eine Künstlerin geklagt, deren Kunstwerke als Vorschaubilder bei Google angezeigt wurden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen, denn
“die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.” Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuchen bei Suchmaschinen weiterlesen