Facebook in Deutschland weniger verbreitet als gedacht

Eine aktuelle Facebook-Studie des Think-Tank Diplomatic Council zeigt, dass in Deutschland anscheinend kein besonderer Wert auf Facebook gelegt wird. Zumindest, wenn man die Anzahl der Internetanschlüsse als Grundlage der Berechnung nimmt. Im Verhältnis zu den Internetanschlüssen gibt es nämlich kaum ein Land, in dem es weniger Facebook-Mitglieder gibt als in Deutschland. Nur 38% der deutschen Internetnutzer besitzen auch einen Facebook-Account. Darunter liegt nur noch Russland mit 12%, da dort Facebook ohnehin eine untergeordnete Rolle spielt und die eigenen regionalen Angebote dominieren.

Erstaunlicherweise liegen wir auf yasni.de mit 39% angezeigten Facebook-Profilen bei Personensuchen erstaunlich exakt an den oben genannten 38%. Für Deutschland oder auch Länder wie Frankreich, Spanien, Österreich oder Schweiz können wir somit die Ergebnisse der Studie durchaus bestätigen.

Hier eine Übersicht mit den Werten zur Facebook-Penetration aus der Studie im Vergleich mit den auf der jeweiligen Yasni-Domain angezeigten Facebook-Profilen: Facebook in Deutschland weniger verbreitet als gedacht weiterlesen

Die volle Privatsphäre gibt es nur offline

Gibt es im Internet so etwas wie Privatsphäre oder existiert so etwas nur offline? Die Big Player im Netz haben sich zu diesem Thema bereits eindeutig positioniert. Von Randi Zuckerberg, der Schwester von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, stammt die berühmte Aussage, dass Anonymität im Internet verschwinden muss. Und Facebook hat in diesem Kampf gegen die Anonymität im Netz zuletzt auch einen wichtigen Sieg errungen.

Auch Google-Manager Eric Schmidt hat sich zum Thema Privatsphäre im Netz eindeutig positioniert: „Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun.“

Nun lehnt auch der Vizepräsident des Bundeskriminalamts, Jürgen Maurer, eine gesetzlich garantierte Privatsphäre im Netz ab. Wer das Internet nutze, habe den Privatraum verlassen und befinde sich quasi im öffentlichen Raum. Diese Äußerung stellt durchaus die Gültigkeit von Grundrechten im Netz in Frage.

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Facebook siegt im Pseudonym-Streit gegen Datenschützer

Facebook hat im Klarnamen-Streit einen ersten Etappensieg errungen. Damit darf Facebook vorerst weiterhin bei der Anmeldung Klarnamen von seinen Nutzern verlangen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts hervor. Um was geht es in dem Rechtsstreit genau? Datenschützer Thilo Weichert hatte von Facebook verlangt, gemäß des deutschen Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes seinen Nutzern die Anmeldung mit Pseudonymen zu erlauben und im Falle des Verstosses mit einem Bußgeld gedroht.

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Facebook sperrt aktuell vermehrt Nutzer, die bei der Registrierung nicht ihre korrekten Namen angegeben haben und macht die Entsperrung von der Vorlage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zur Identifizierung abhängig. Hier handelt Facebook eigentlich im Interesse seiner Nutzer, die sich regelmäßig über Fake-Accounts beschweren. Die Frage ist auch, warum jemand ein soziales Netzwerk nutzt und dabei gleichzeitig Wert auf seine Anonymität legt. Hier gibt als Alternativen ja auch noch SMS, E-Mail oder das gute alte Telefon.

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