Facebook siegt im Pseudonym-Streit gegen Datenschützer

Facebook hat im Klarnamen-Streit einen ersten Etappensieg errungen. Damit darf Facebook vorerst weiterhin bei der Anmeldung Klarnamen von seinen Nutzern verlangen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts hervor. Um was geht es in dem Rechtsstreit genau? Datenschützer Thilo Weichert hatte von Facebook verlangt, gemäß des deutschen Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes seinen Nutzern die Anmeldung mit Pseudonymen zu erlauben und im Falle des Verstosses mit einem Bußgeld gedroht.

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Facebook sperrt aktuell vermehrt Nutzer, die bei der Registrierung nicht ihre korrekten Namen angegeben haben und macht die Entsperrung von der Vorlage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zur Identifizierung abhängig. Hier handelt Facebook eigentlich im Interesse seiner Nutzer, die sich regelmäßig über Fake-Accounts beschweren. Die Frage ist auch, warum jemand ein soziales Netzwerk nutzt und dabei gleichzeitig Wert auf seine Anonymität legt. Hier gibt als Alternativen ja auch noch SMS, E-Mail oder das gute alte Telefon.

Umfragen zeigen auch, dass Anonymität im Netz nicht pauschal gewünscht ist und Vertrauen im Netz erst durch die Nennung des vollen Namens entsteht. Auch aus Gesichtspunkten des Selbstmarketings und der eigenen Online Reputation sollte man seinen Klarnamen angeben. Daher ist auch bei Yasni die Angabe des bürgerlichen Namens Pflicht und das Anlegen eines Exposés mit Firmennamen verboten. Schließlich sind wir ja auch eine echte Personensuche und Fakes helfen hier nicht weiter.

Doch zurück zu Facebook. Die gängige Vermutung, dass man ohne Vor- und Nachname oder mit einem Fakeprofil geschützer wäre, ist zudem falsch. Facebook fragt zum Beispiel Freunde und Bekannte von Nutzern, ob der im Profil angegebene Name auch wirklich echt ist. Also, wer Angebote wie Facebook nutzen möchte, gibt ein Stück Anonymität auf. Gewollt oder ungewollt.

(Bild: Screenshot facebook.de)

8 Gedanken zu „Facebook siegt im Pseudonym-Streit gegen Datenschützer“

  1. Ja was soll ich sagen. Privat denkt wohl jeder, warum sollte ich nicht ein Pseudo Konto eröffnen…. Geschäftlich ist es auch für uns sehr ärgerlich wenn wir „Fans“ haben die eigentlich nur ein Fake Konto sind. Hier sind wir schon froh, dass die Fakes Kontos gelöscht werden.

    Und ob Facebook oder Google… wer ist hier schon noch Anonym 😉
    Marcel
    http://www.eventlokale.com

  2. Ja, als Betreiber einer Fanpage reagiert man allergisch auf Fakes. Ist dann natürlich toll, wenn auch diese ganzen „Agenturen“ verschwinden, die einem 10.000 Facebook-Fans für 50€ anbieten wollen. 😉

  3. Wer sich anonym oder pseudonym im Netz bewegen möchte, hat dazu viele Möglichkeiten. Bestimmte Portale verlangen aber – und das ist völlig legal – Klarnamen, weil das erst ihren Service sinnvoll macht. Dazu gehören neben Facebook auch Yasni oder eben business-Portale wie Xing oder linkedin.

    Ist doch eine ganz einfache Spielregel, jeder weiß bei Anmeldung, worauf er sich einläßt.

  4. Ja, das sehe ich genauso. Niemand wird zur Facebook-Nutzung gezwungen und wer sich als „Mickey Mouse“ im Netz präsentieren möchte, der kann das ja tun. Nur eben nicht bei Facebook. Oder Yasni. Von daher frage ich mich, in wessen Namen da gegen Facebook geklagt wird.

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