Facebook siegt im Pseudonym-Streit gegen Datenschützer

Facebook hat im Klarnamen-Streit einen ersten Etappensieg errungen. Damit darf Facebook vorerst weiterhin bei der Anmeldung Klarnamen von seinen Nutzern verlangen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts hervor. Um was geht es in dem Rechtsstreit genau? Datenschützer Thilo Weichert hatte von Facebook verlangt, gemäß des deutschen Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes seinen Nutzern die Anmeldung mit Pseudonymen zu erlauben und im Falle des Verstosses mit einem Bußgeld gedroht.

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Facebook sperrt aktuell vermehrt Nutzer, die bei der Registrierung nicht ihre korrekten Namen angegeben haben und macht die Entsperrung von der Vorlage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zur Identifizierung abhängig. Hier handelt Facebook eigentlich im Interesse seiner Nutzer, die sich regelmäßig über Fake-Accounts beschweren. Die Frage ist auch, warum jemand ein soziales Netzwerk nutzt und dabei gleichzeitig Wert auf seine Anonymität legt. Hier gibt als Alternativen ja auch noch SMS, E-Mail oder das gute alte Telefon.

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