Wenn man sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann man im Nachgang kein Recht auf Vergessen geltend machen. Doch sollte das Internet “lernen”, zu vergessen? Wo doch ein Begriff wie der Digitale Radiergummi schon vor Monaten zum Unwort des Jahres auserkoren wurde. Auch, weil durch ein erzwungenes Vergessen die Kommunikation, die Transparenz und die Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt würde.
Die Frage, ob es einen Anspruch auf Vergessen im Internet gibt, wird nun bald in der EU gerichtlich geklärt werden. Der Europäische Gerichtshof verhandelt hier den Fall eines Spaniers, der von Google verlangt, seinen Namen aus dem Index der Suchmaschine zu nehmen. Ein kontroverses Thema, bei dem die Position von Google klar ist. Der Suchmaschinenbetreiber will eben nicht dafür sorgen, dass negative oder unangenehme Informationen aus der Vergangenheit einer Person aus dem Internet verschwinden. Google sieht sich als Suchmaschine ein Vermittler von Informationen, nicht aber als deren Herausgeber.
Wenn Google bestimmte Links auf Zuruf aus dem Index löschen würde, käme das einer Zensur gleich und würde gegen die Grundrechte der Informations- und Meinungsfreiheit verstoßen.
Die Gegenposition vertritt die Meinung, dass das Recht auf Vergessenwerden ein Teil des Rechtes auf Datenschutz sei. Und Suchmaschinen eben dagegen verstoßen, indem sie Informationen für immer verfügbar machen.
Doch wer entscheidet, für welche Informationen dann ein Recht auf Vergessen besteht? Wo wird die Grenze gezogen? Beim allgemeinen Interesse? Wer entscheidet darüber? Können dann Verurteilte, Betrüger ihre digitale Weste reinwaschen? Und würde das nicht einen riesigen Berg an Bürokratie nach sich ziehen? Und was ist, wenn Google den Link sperrt, aber die Information bei Yasni oder Bing noch verfügbar ist? Können auch Links zu bereits verstorbenen Personen nachträglich von Angehörigen aus dem Netz “geklagt” werden? Und würde so ein Recht auf Vergessen global gelten und z.B. auch für Länder wie China oder Nordkorea gelten?
Im Netz kann Dich jeder anschwärzen wie er will. Wenn es gelöscht werden sollte nennt man das Zensur?
Falschmeldungen nennt man dann mal eben Meinungsfreiheit!
Nein, natürlich nicht. Falschbehauptungen, Beleidigungen, Rechtsverletzungen etc. können schon jetzt verfolgt werden. Egal wie alt sie sind.
In dem Fall ging es nicht darum, dass die Information „falsch“ ist, sondern dass sie „alt“ ist. Und Google meint eben, dass auch veraltete Informationen angezeigt werden sollten, solange sie im Internet verfügbar sind.
Die Entfernung aus Google würde ja auch das Problem des Nutzers nicht lösen, solange jede andere Suchmaschine die Information noch anzeigt und sie auch noch auf der website selbst zu lesen ist.