Yasni ist das Google für Personen

Und in diesem Monat außerdem auf dem Gründermarktplatz der FINANCIAL TIMES Deutschland als Gründer des Monats nominiert! Bis zum 10. Juni läuft die Abstimmung noch…im Namen des gesamten Yasni-Teams würden wir uns natürlich sehr freuen, wenn wir aus dem Kreise unserer treuen Blog-Leser(innen) noch die ein oder andere Stimme bekommen würden…;-)

Hier geht es direkt zur Abstimmung: Gründermarktplatz der FTD

Und damit ihr auch wisst, warum Yasni eure Stimme verdient hat, verraten wir im Gespräch mit förderland, was wir nach unserem Relaunch optimiert haben und wie man von den neuen Funktionen im einzelnen profitieren kann. Unser Geschäftsführer Steffen Rühl gibt in dem ausführlichen Interview spannende Einblicke unter die Motorhaube von Yasni und erklärt, wie man mit einem kostenlosen Yasni Exposé etwas für den eigenen, guten Ruf im Netz tun kann. Unter diesem Link findet ihr bei Interesse das komplette Interview, hier schon ein kleiner Appetitmacher: Yasni ist das Google für Personen weiterlesen

Besucher Ihres Yasni Exposés

Bereits im letzten Jahr hatten wir in unserem Yasni Blog die umfangreichen Statistiken zu den Besuchern eines Yasni Exposés erklärt…ich greife das erneut aus zwei Gründen auf:

1. Xing hat Yasni hier anscheinend (mal wieder) kopiert und bietet das mittlerweile auch an…im Gegensatz zu Yasni allerdings nur für zahlende Premium-Mitglieder:

Yasni: Suche nach "Peter Yasni"

2. Einige unserer Nutzer reagieren immer etwas überrascht, wenn Sie von uns auf den Statistik-Bereich zu Ihrem Exposé hingewiesen werden. Was schade ist, da dort durchaus spannende Informationen zu finden sind… Besucher Ihres Yasni Exposés weiterlesen

Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuchen bei Suchmaschinen

Der Bundesgerichtshof hat heute ein sehr interessantes Urteil zum Thema Bildersuche im Internet veröffentlicht. In dem Urteil heißt es eindeutig, dass eine Suchmaschine

“nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.”

Im Vorfeld des Urteils hatte eine Künstlerin geklagt, deren Kunstwerke als Vorschaubilder bei Google angezeigt wurden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen, denn

“die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.” Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuchen bei Suchmaschinen weiterlesen