Handbuch für Daten-Paranoiker

Daten und Informationen, die erst mal den Weg ins öffentliche Netz gefunden haben, sind nur sehr schwer wieder zu löschen. Der Umgang mit eigenen Inhalten im Netz will also gelernt sein. Wenn man sich an ein paar einfache Regeln hält, sollte man aber den bösen und an jeder Ecke im Netz lauernden Datendieben entkommen können. Und dann ist das Leben in der digitalen Welt auch gar nicht mehr so gefährlich und Paranoia ist unangebracht.

Gerade in Deutschland wird manchmal beim Thema Datenschutz recht sensibel reagiert. Wobei es vermutlich wirklich so wäre, dass wenn wir darauf warten würden, dass die Datenschutzbehörden das Internet launchen, wir noch heute auf selbiges warten würden. Und Surfen soll ja Spaß machen, Vernetzung macht Spaß und Kommunikation auch. Und bequem von der eigenen Couch aus im Netz einkaufen auch. Wenn man sich an ein paar einfache Regeln und Basics hält:

  • Virenscanner nutzen
  • Sichere Passwörter nutzen
  • Keine intime Daten im Netz veröffentlichen
  • Regelmäßiges Monitoring der eigenen Spuren im Netz
  • Dubiose Webseiten meiden
  • Verdächtige Mails nicht öffnen Handbuch für Daten-Paranoiker weiterlesen

Personenprofil durch Like-Button auf Facebook

Ist beim Like-Button auf Facebook ab sofort (noch mehr) Vorsicht geboten? Britische Forscher fanden bei einer Untersuchung von 58.000 Facebook-Nutzern in den USA heraus, dass sich anhand der „Gefällt mir“-Angaben ziemlich genau die Eigenschaften der Facebook-User ermitteln lassen. Hatten hier die Deutschen eine Vorahnung und ist damit der Grund gefunden, warum Facebook in Deutschland weniger verbreitet ist, als eigentlich gedacht?

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Kein Recht auf Vergessen im Internet

Wenn man sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann man im Nachgang kein Recht auf Vergessen geltend machen. Doch sollte das Internet “lernen”, zu vergessen? Wo doch ein Begriff wie der Digitale Radiergummi schon vor Monaten zum Unwort des Jahres auserkoren wurde. Auch, weil durch ein erzwungenes Vergessen die Kommunikation, die Transparenz und die Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt würde.

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Die Frage, ob es einen Anspruch auf Vergessen im Internet gibt, wird nun bald in der EU gerichtlich geklärt werden. Der Europäische Gerichtshof verhandelt hier den Fall eines Spaniers, der von Google verlangt, seinen Namen aus dem Index der Suchmaschine zu nehmen. Ein kontroverses Thema, bei dem die Position von Google klar ist. Der Suchmaschinenbetreiber will eben nicht dafür sorgen, dass negative oder unangenehme Informationen aus der Vergangenheit einer Person aus dem Internet verschwinden. Google sieht sich als Suchmaschine ein Vermittler von Informationen, nicht aber als deren Herausgeber.

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