Klarnamenzwang oder Anonymität im Netz

Zuletzt hatten wir eine spannende Diskussion im yasni Blog rund um das Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet. Anonymes Mobbing durch Personen, die im Netz nicht unter ihrem echten Namen sondern unter einem Pseudonym fungieren, wurden hier von Rechtsanwalt Erik Millgramm als Problem eingestuft. Jetzt hat sich Eric Schmidt von Google zu diesem Thema geäußert, und wie immer ist der ehemalige CEO ein Mann klarer und kontroverser Worte.

Seine Äußerungen drehen sich rund um Google+, bei dem Google seinen Nutzern die Angabe des Klarnamens vorschreibt und Profile mit Pseudonymen auch gerne mal direkt löscht. In einem Artikel auf spiegel.de ist nachzulesen, dass Google sein Netzwerk von Anfang an als „Identitätsdienst“ konzipiert hat und daher die Angabe des echten Namens in Profil Pflicht für die Nutzer ist. Google plant offensichtlich, zukünftig auf dem Namen aufbauende Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Und für alle Nutzer, die ihren echten Namen nicht angeben wollen, hat Herr Schmidt auch gleich noch einen passenden Rat: einfach nicht bei Google+ anmelden!

Die Schwester von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, Randi Zuckerberg, hatte vor ein paar Wochen ein ähnlich drastisches Statement von sich gegeben:

“Anonymity on the Internet has to go away.”

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Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Rechtsanwalt und Yasnianer Erik Millgramm gibt heute in einem Gastbeitrag im yasni Blog einen spannenden Einblick auf das Thema “Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet”:

„Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet können dann ein Problem werden, wenn sich die Person, die etwas veröffentlicht, hinter einer anonymen Fassade versteckt und sich die Provider bei denen die rechtswidrigen Inhalte hinterlegt wurden,  außerhalb von Deutschland befinden. Dass solche anonyme Personen relativ feige handeln, brauchen wir an dieser Stelle sicher nicht weiter vertiefen. Würden sie wahre Tatsachen verbreiten, müssten sie sich nicht verstecken. Denn jedermann darf wahre Tatsachen grundsätzlich veröffentlichen und/oder verbreiten.

Erik MillgrammDoch wie begegnet man solchen Personen? In Deutschland ist es kein so großes Problem. Eine Strafanzeige gegen die anonyme Person führt meist dazu, dass die Provider dazu aufgefordert werden, die Daten zu der anonymen Person herauszugeben. Parallel dazu löschen die deutschen Provider meist die rechtswidrigen Inhalte sofort, da sie ab Kenntnis dieser Inhalte ansonsten als Mitstörer in die Haftung genommen werden können.

Jeder Journalist, der etwas veröffentlichen will, muss seinen Namen angeben oder der Chefredakteur ist im Ergebnis verantwortlich. Warum soll dieser Grundsatz nicht für alle Internetnutzer, die etwas veröffentlichen wollen, gelten? (Nur um Missverständnissen vorzubeugen – es geht nicht um die bloßen Surfer im Internet)

In diesem Sinne, freue ich mich auf einen lebhaften konstruktiven Austausch.“

Erik Millgramm

Erster Blick auf unsere neuen Suchergebnisseiten zu Namen

Bei yasni steht in den nächsten Tagen ein kleines Facelift an. Den Anfang machen unsere Suchergebnisseiten zu Namen. Das Ziel ist, die gefundenen Informationen zu Namenskombinationen noch klarer, strukturierter und übersichtlicher darzustellen. Die Farben haben wir etwas reduziert, so dass die Seite weniger “bunt” wirkt. Hier ein erster Screenshot als exklusives Sneak-Preview:

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Die Suchergebnisseite wird also nun in drei Spalten aufgeteilt. In der linken Spalte kommen zunächst Aktionsmöglichkeiten, wie das Starten des kostenlosen E-Mail-Monitorings oder dem Aufgeben einer Vermisstenanzeige. Die frei im Netz gefundenen Informationen zum gesuchten Namen werden dann in der breiten, mittleren Spalte in den gewohnten Rubriken angezeigt. In der rechten Spalte befinden sich dann Zusatzinformationen wie passende Themenseiten und die Social Media-Buttons von Facebook, Twitter und Google. Erster Blick auf unsere neuen Suchergebnisseiten zu Namen weiterlesen