Google reagiert auf umstrittenes Leistungsschutzrecht

Rund um das umstrittene Leistungsschutzrecht gibt es Befürworter und Kritiker. Wobei in der Netzgemeinde die kritischen Stimmen überwiegen. Dort herrschen Bedenken, dass das Gesetz der Wirtschaft und den Internetnutzern in Deutschland schaden wird und sich ausländische Investoren von deutschen Internetfirmen abwenden. Einige große Publisher wie Spiegel Online oder Heise haben auch bereits angekündigt, dass sie sich nicht auf das Leistungsschutzrecht berufen werden. Andere Verlage wie Springer oder Burda hingegen befürworten das neue Gesetz und möchten zukünftig von Suchmaschinen, allen voran Google, für das Anzeigen der eigenen Inhalte bezahlt werden. Dennoch überwiegt in der deutschen Internetlandschaft aktuell noch große Unsicherheit darüber, wie das neue Gesetz ab dem 01. August dann seine Wirkung entfalten wird.

Google hat sich jetzt erwartungsgemäß in die Offensive begeben und den Spieß zumindest in Sachen Google News umgedreht. Zukünftig ist hier eine Einverständniserklärung seitens der Verlage und Publisher zur weiteren Aufnahme in Google News nötig. Und wer diese Einverständniserklärung nicht fristgerecht abgibt, wird also zukünftig mit seinen Inhalten nicht mehr über Google News zu finden sein. Ob die Befürworter des Leistungsschutzrechtes sich das im Vorfeld so vorgestellt haben?

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Risiken der Bewerberrecherche

Jeder vierte Bewerber erkundigt sich im Vorfeld einer Bewerbung über das betreffende Unternehmen und holt explizite Bewertungen durch andere Arbeitnehmer ein, die bei dem Unternehmen beschäftigt sind oder waren. Die Reputation von Bewerbern im Netz zu überprüfen, zählt andererseits schon länger zur verbreiteten Praxis. Wer als Jobsuchender seine Einstellungschancen erhöhen möchte, sollte sich nicht erst zum Vorstellungsgespräch Gedanken über sein digitales Erscheinungsbild machen. Doch wie gestaltet sich diese Bewerberrecherche aus rechtlicher Sicht?

Unternehmen können dank dem Internet heute weitaus mehr Informationen über Bewerber gewinnen, dennoch müssen sie bei der Recherche die Rechte der Bewerber berücksichtigen. Wie Rechtsanwalt Thomas Schwenke betont, darf nicht in jedem Netzwerk recherchiert und nicht jede Information verwertet werden.

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Kinder interessieren sich online für Pornos, Shopping und Netzwerke

Was machen Kinder, wenn sie online unterwegs sind? Welche Webseiten besuchen sie regelmäßig und welche Themen interessieren sie? Fragen, auf die viele Eltern sicher sehr gerne eine Antwort wissen würden. Denn Eltern müssen ihre Kinder im Netz schützen. Sie haben Verantwortung, dennoch haben es Kinder und Jugendliche meistens an sich, dass sie sich nicht gerne kontrollieren lassen. Und sich ein wenig Privatsphäre behalten wollen. Und das Netz bietet bekanntlich so manche Möglichkeit, sich der Kontrolle der Eltern zu entziehen.

Doch wofür genau nutzen nun Kinder das Internet am häufigsten? Der Antivirenhersteller Kaspersky hat nun herausgefunden, dass es weltweit vor allem Pornos, Onlineshops und soziale Netzwerke sind. Auch in Deutschland dominieren Webseiten mit expliziten Inhalten:

http://www.securelist.com/en/images/vlweblog/children_pic03.png

 

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