Das eigene Exposé gut findbar machen

Rosalind Arusha Arkadina Altalune Florence Thurman-Busson heißt Uma Thurmans jüngste Tochter. Das sind viele Namen für ein kleines Mädchen – und man kann nur froh sein, dass der Rufname wohl schlicht “Luna” sein soll.

Aber wenn das Kind erwachsen wird und sich mal bewirbt: Soll sie alle Namen aufführen? Oder nur den Rufnamen? Was, wenn der Name im Arbeitszeugnis von dem unter dem Anschreiben abweicht? Was wenn der Arbeitgeber Informationen über sie recherchieren will und sie nicht findet? (Das kann natürlich gut oder schlecht sein – je nach dem wieviel sie vorher für ihre Onlinereputation getan hat.) Und nach erfolgreichem Studium: Wie viel Titel gehört zum Namen? Und reden ihre Freunde noch mit ihr, wenn sie darauf besteht, alle akademischen Namenszusätze tatsächlich zu führen?

Auch die Exposébesitzer bei Yasni sind oft unsicher und so werden wir im Support oft um Rat oder Hilfe gebeten, wenn es darum geht, ein Exposé „gut findbar“ zu machen. Was ist ein Exposéname? Und woraus besteht er?

Von uns kommt da immer ein klares „Kommt drauf an!“

Ein bürgerlicher Name ist bei Yasni Pflicht und der besteht in den meisten Fällen klar aus einem Vor- und einem Familiennamen. Der Familienname kann in Deutschland mehrteilig sein. Im Ausweis steht die „offizielle“ Form und die gilt. Wer mehrere Vornamen hat, kann aber natürlich selbst entscheiden, welche oder wieviele davon er eintragen möchte. Im täglichen Leben hat man aber meistens auch nur einen Rufnamen und da wäre das sicherlich die sinnvollste Wahl – sonst wird man nicht zuletzt auch von den Yasni immer mit der kompletten Liste angesprochen.

Ein Doktorgrad gehört in Deutschland zum Namen dazu und sollte vorangestellt werden. Aber Berufstitel sowie kirchliche oder akademische Namenszusätze, die kein Doktortitel sind, sollten im Exposénamen weggelassen werden. Auch Hinweise wie „jr.“/„sr.“ oder „geborene…“ gehören nicht in den Exposénamen.

Für Künstlernamen haben wir in der Vergangenheit Ausnahmen gemacht, wenn uns der betreffende Nutzer nachgewiesen hat, dass er Beruf und Privates so trennt, dass man seinen realen Namen gar nicht kennt und nicht nach ihm sucht. Das betraf vorwiegend Autoren, die unter Pseudonym schreiben, oder Künstler, die unter einem Bühnennamen auftreten.

Firmennamen werden bei Yasni nicht erlaubt. Da wöchentlich tausende Nutzer hinzukommen, können wir nicht jeden anschreiben, der versehentlich einen Firmennamen einträgt, aber wir erklären es ihm, wenn wir ohnehin Kontakt mit ihm haben, und ändern den Namen. Es kam auch schon vor, dass Nutzer ganze Adressen im Namen untergebracht haben und sich dann wunderten, dass die Suche nach dem eigenen Namen nicht gut funktionierte. Andere haben für kleines Geld eine bunte „Urkunde“ mit einem Grafentitel gekauft und bestanden darauf, diesen neuen Namen in ihrem Exposénamen mit unter zu bringen. Und das geht nun wirklich nicht.

Sicherlich ist es nicht immer leicht, diese Entscheidung zu treffen. Als Faustregel lässt sich merken: Sinnvoll ist so knapp wie möglich, aber so ausführlich wie nötig.

Und für alle, die Angst haben, wichtige Informationen zu verlieren, haben wir im Exposé natürlich die Möglichkeit geschaffen, dort Künstlernamen, Spitznamen oder Mädchennamen zu vermerken, die dann natürlich bei einer Suche berücksichtigt werden. Egal, ob vom Kindergartenfreund, vom Talentscout oder vom CB-Funk-Kumpel. Oder eben vom zukünftigen Chef.

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