Testament für die Spuren im Netz

Menschen sterben. Doch was passiert nach ihrem Tod mit ihren Spuren im Netz? Mit ihren Accounts bei Amazon, Google, Facebook oder Yasni? Diese Accounts bleiben natürlich zunächst weiterhin online. Aber wer hat dann Zugriff auf die Daten und wie kommt man als Erbe daran? Gar nicht so einfach.

Erstes Fazit: auch für den digitalen Nachlass ist ein klassisches Testament hilfreich. Nach dem Tod eines Menschen, erben die Angehörigen den gesamten Besitz, zu dem auch das digitale Vermächtnis des Verstorbenen gehört. Und dieses digitale Vermächtnis wird in unserer heutigen Gesellschaft immer wichtiger und sollte daher bei der Testament-Erstellung auch nicht vernachlässigt werden.

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Auch die Pflichten der Erben sind nicht zu unterschätzen. Denn die vertraglichen Pflichten, die der Verstorbene vor dem Tod eingegangen ist, müssen nun von den Erben erfüllt werden.

Die Spuren im Netz lassen sich am besten mit Yasni zurückverfolgen. So kann man herausfinden, auf welchen Plattformen der Verstorbene angemeldet war und kann dann dort um Herausgabe der Zugangsdaten oder Löschung des Accounts bitten.

Wer für diesen Fall vorsorgen möchte, sollte seine Logins und Zugangsdaten in seinem Testament festhalten. Das macht es den Erben möglicherweise etwas leichter, das Erbe auch in vollem Umfang antreten zu können.

Foto: Deutsches Forum für Erbrecht

8 Gedanken zu „Testament für die Spuren im Netz“

  1. Interessante, wichtige Erwägungen. Also wird nicht automatisch gelöscht?
    Ich denke da an unseren Freund Bent. Ich finde es so schade, dass man bei yasni nicht mehr sein Exposé besuchen kann. Es war für mich (und wie ich weiß auch für andere ) wie eine Wallfahrtsstätte. Ich freue mich immer, wenn ich sein Foto bei facebook sehe.
    Allerdings wurde dort auch Schindluder damit getrieben.Es wurden Anfragen primitiven Inhalts in seinem Namen gestellt.

  2. Ein sehr interessanter Artikel!
    Ich hatte mir auch schon meine Gedanken dazu gemacht.

    Die Idee, es testamentarisch aufzuschreiben finde ich gut.

    Ich selbst habe für meine Familie extra einen Ordner angelegt, damit sie alles finden und abmelden können.

  3. Beim heutigen Stand der Technik wäre es durchaus denkbar das im Profil eine Eintragung vorhanden ist die festhält dass nach einer Inaktivität (kein LogIn) von 6 bzw. 12 Monaten automatisch der Account gelöscht oder inaktiv gestellt wird, dies sind in der Datenbank lösbare Änderungen.
    So kann jeder User selbst über seinen Account bestimmen ob gelöscht wird oder inaktiv gestellt wird.
    Ich finde es eine weitere gute Idee 🙂

  4. Sehr interessanter Bericht. Bin sicher, dass nur wenige Menschen informiert sind. Daher werde ich den Bericht auch auf facebook einstellen.
    Vielen Dankd

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