Datenschutz und das Wahlgeheimnis

Die Präsidentenwahl in den USA ist vorbei und wir alle können Barack Obama zu vier weiteren Jahren im weißen Haus gratulieren. Nach einem überzeugenden Wahlsieg geht er nun in eine zweite Amtszeit. Damit ist er nach Bill Clinton der zweite Präsident der Demokraten seit dem Zweiten Weltkrieg, der die Wiederwahl schaffte.

Stichwort Wahl. Dazu gehört ja auch das Wahlgeheimnis. Wikipedia sagt dazu folgendes:

“Das Wahlgeheimnis schützt den Wähler bei einer geheimen Wahl davor, dass seine Wahlentscheidung beobachtet wird oder nachträglich rekonstruiert werden kann. Die Sicherung des Wahlgeheimnisses ist einer der Wahlrechtsgrundsätze einer Demokratie.”

Geheime Wahl. Im leichten Widerspruch steht dazu die Meldung, dass laut einer Umfrage 22 Prozent der in den USA registrierten Wähler von sich aus ihre Entscheidung zur Präsidentenwahl auf Facebook, Twitter & Co kundgetan haben. Am mitteilungsfreudigsten sind hier die 18- bis 29-Jährigen gewesen.

Hier die entsprechende Grafik, gefunden auf mashable.com:

image

Das Wahlgeheimnis schützt den Wähler. Aber mit dem gewachsenen Mitteilungsbedürfnis der Wähler ist das Geheimnis um die abgegebene Stimme in den USA vielleicht bald passé.