Letzte Woche mußte Google / youtube nach einer Klage von Viacom Userdata zur Nutzung von youtube herausgeben. Und zwar IP Adresse und abgerufene Inhalte. Viacom will damit nachweisen, dass der Erfolg von youtube auf das unerlaubte Einstellen urheberrechtlich geschützten Materials zurückzuführen ist. Mag ja sein, dass die Argumente von Viacom richtig sind, aber warum müssen die persönliche Daten einzelner, eindeutig identifizierbarer youtube Nutzer dafür haben? Wir bei yasni finden, dass jeder suchen sollte, wen und wie er will. Es gibt unserer Meinung nach keinen Grund, bei einer Suchanfrage die IP Adresse zu speichern, wie von Datenschützern auch gefordert. Deshalb machen wir das nicht, wie wir hier schonmal bekannt gegeben haben. Sucht beruhigt weiter! 🙂