Google reagiert auf umstrittenes Leistungsschutzrecht

Rund um das umstrittene Leistungsschutzrecht gibt es Befürworter und Kritiker. Wobei in der Netzgemeinde die kritischen Stimmen überwiegen. Dort herrschen Bedenken, dass das Gesetz der Wirtschaft und den Internetnutzern in Deutschland schaden wird und sich ausländische Investoren von deutschen Internetfirmen abwenden. Einige große Publisher wie Spiegel Online oder Heise haben auch bereits angekündigt, dass sie sich nicht auf das Leistungsschutzrecht berufen werden. Andere Verlage wie Springer oder Burda hingegen befürworten das neue Gesetz und möchten zukünftig von Suchmaschinen, allen voran Google, für das Anzeigen der eigenen Inhalte bezahlt werden. Dennoch überwiegt in der deutschen Internetlandschaft aktuell noch große Unsicherheit darüber, wie das neue Gesetz ab dem 01. August dann seine Wirkung entfalten wird.

Google hat sich jetzt erwartungsgemäß in die Offensive begeben und den Spieß zumindest in Sachen Google News umgedreht. Zukünftig ist hier eine Einverständniserklärung seitens der Verlage und Publisher zur weiteren Aufnahme in Google News nötig. Und wer diese Einverständniserklärung nicht fristgerecht abgibt, wird also zukünftig mit seinen Inhalten nicht mehr über Google News zu finden sein. Ob die Befürworter des Leistungsschutzrechtes sich das im Vorfeld so vorgestellt haben?

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Hier ein Auszug aus dem offiziellen Google Blog:

„Vor wenigen Wochen wurde in Deutschland ein Gesetz verabschiedet: das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Im Lichte dieser Entwicklung und vor dem Hintergrund der rechtlichen Unsicherheit, die von dem Gesetz ausgeht, haben wir ein neues Bestätigungssystem eingeführt. Mit diesem bieten wir deutschen Verlagen eine weitere Möglichkeit, uns mitzuteilen, ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen. Diese neue Bestätigungserklärung ist eine Ergänzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten für Verlage, selbst zu bestimmen, ob ihre Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden sollen – oder nicht. Solche Tools wie z. B. robots.txt werden neben Google auch von vielen anderen Suchmaschinen und Internetdiensten anerkannt.“

Google demonstriert damit seine Macht und zeigt den Verlagen, dass sie nicht für eine Anzeige deren Inhalte in den Suchergebnissen zahlen werden. Verlage, die auf die Bestätigungserklärung verzichten, riskieren damit natürlich auch den Traffic, den sie über Google erhalten. Und daran hängen ja auch wieder die Werbeerlöse der Verlage.

Und nun? Ist das Leistungsschutzrecht damit bereits tot, bevor es überhaupt offiziell in Kraft getreten ist? Man darf gespannt sein, wie Springer & Co. auf den Vorstoß von Google reagieren und ob sie letzen Endes doch (noch) einknicken werden.

(Bild: Screenshot google-produkte.blogspot.de)