Warum Yasni gegen Zensur ist – und sie dennoch zulassen muss.

Am 13. Mai 2014 wurde der Demokratie und den Menschenrechten in Europa ein schwerer Schlag versetzt.

zensur

Von wem? Vom Judikativ-Organ der Europäischen Union selbst.

Worum geht es?

Ein Spanier musste vor vielen Jahren zulassen, dass sein Haus zwangsversteigert wird. So etwas wird manchmal veröffentlicht bzw. muss veröffentlicht werden.

Die Zeitung digitalisierte ihre Archive und stellte sie öffentlich durchsuchbar zur Verfügung.

Der Spanier wehrte sich vor Gericht – gegen die Zeitung, die nach so vielen Jahren diese, für die Öffentlichkeit und die Zeitgeschichte sicherlich irrelevante, Information so einfach weiter zugänglich macht.

Aber auch gegen Google – das diese Seite zu seinem Namen anzeigte. Wie das Suchmaschinen mit Informationen, die im Netz nach „bitte mach mich findbar“ schreien, nun mal macht.

Für den gesunden Menschenverstand (der sich von der Massenmeinung bekanntermaßen deutlich unterscheidet) ist die Sache nun einfach:

Entweder es steht gegen das Persönlichkeitsrecht im Einzelfall, dass eine veraltete Information öffentlich zugänglich gemacht wird – oder nicht.

Man hätte die Zeitung dazu verpflichten können, die Information zu entfernen, den Personennamen zu schwärzen, die betreffende Seite mit dem „noindex, noarchive“­-Metatag zu versehen, damit nur noch Eingeweihte die Information finden können.

Man hat aber entschieden, dass die Information durch die Zeitung weiterhin rechtmäßig öffentlich zugänglich ist aber Google (stellvertretend für „Suchmaschinen“) diesen Link nicht mehr im Suchindex listen darf.

Hier der Volltext des EuGH-Urteils „Personenbezogene Daten – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung solcher Daten“

Hier noch mehr Details dazu auf Telemedicus.

Nun gab es lustigerweise gerade ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die Verlinkung in Urheberrechtsfällen ausdrücklich gestattet. Aber was interessiert ein Amt Gericht sein Geschwätz von gestern. Oder gilt das nun für Links auf Texte, auf denen auch der Name des Urhebers steht nicht mehr? Oder doch umgekehrt?

Fragen über Fragen …

Aber neben dem – meines Erachtens – höchst undurchdachtem und auf mangelnde Fachkenntnis in jeglicher Hinsicht hindeutendem Urteil des ehrenwerten griechischen Richters (immerhin hat er sich bewusst für eine Entscheidung gegen die ausdrückliche Empfehlung seines eigenen Generalanwaltes entschieden und es als General-Blueprint formuliert statt als Ausnahmeentscheidung für den verständlichen o.g. Fall) ist interessant was die Medien und die Masse daraus machen:

Da wird vom „Recht auf Vergessen“ gesprochen – was es nicht ist (Wikipedia nennt es „Recht auf Vergessenwerden“ – das klingt echt lustig).

Denn „das Internet“ – im aktuellen Fall vertreten durch den Verlag, der die Zwangsversteigerung weiterhin auf seiner Website öffentlich zugänglich macht – wurde gerade NICHT zum „vergessen“ verdonnert.

Es wurde nur der Abbau des „Wegweisers“ („Suchmaschine“) angeordnet.

Dass ausgerechnet die Piratenpartei das so grandios missversteht spricht für deren Internetkompetenz. Wobei neben der markigen Kernthese ja durchaus die negativen Folgen erkannt werden.

Damit werden die Verlagsseiten quasi zum „Undercover Infoclub“ und das freut die Verlage natürlich ungemein. So bekommen sie ihr Informations- und Meinungsmonopol zurück. Ein kleiner Sieg gegen Google.

Etwas kurz gedacht finde ich, da dann auch der Traffic von außen ausbleibt und sicherlich die Masse trotzdem nicht wieder anfangen wird, Zeitungen zu abonnieren – aber im Twitterzeitalter ist Kurzdenken ja schick.

Die Masse der Menschen jubelt – nicht zuletzt aufgrund der stark vereinfachten und damit grob falschen Darstellung der meisten Medien – ebenfalls und schickt uns stolz Löschanfragen wie:

„Lt. EuGH verlange ich die sofortige Herausname meines Namens aus dem Internet für früher, jetzt und alle Zeiten.

Freundlichst Ihr Christian Müller

P.S.: sofern sie dieser letzten Aufforderung nicht innerhalb der nä. 3 Stunden nachkommen wird Sie mein Anwalt verklagen“

„Hallo?“

Was ist denn, wenn wir das machen würden (aus Yasni herausnehmen – „aus dem Internet“ steht nicht mal in der Macht von Google)?

Viell. gibt es ja Tausende Christian Müllers, die mühsam ihre Seiten für Suchmaschinen optimiert haben? Die dafür viel Zeit und Geld aufgewandt haben?

Im Urteil steht was von „nicht mehr relevant“, indirekt „veraltet“ und die „Suchmaschinen müssen es sorgfältig prüfen, i.d.R. überwiegt aber das Persönlichkeitsrecht gegenüber dem Meinungsrecht“.

Klingt erst mal gut – oder?

Mal ganz egoistisch aus unserer Sicht – wir können das nicht prüfen.

Erstens besteht eine Suchmaschine in erster Linie gerade NICHT aus tausend Chinesen, die per Hand sortieren, zweitens ist „veraltet“ relativ (für ein Kind sind 1 Jahr ne lange Zeit, die Kriegsverbrechen vom Uropa wollen wir aber schon festgehalten haben – oder?) und „relevant“ ist schon per Definition subjektiv und liegt im Auge des Betrachters (für Interessierte: es handelt sich hier um hypothetische Imperative und die Ziele verschiedener User führen zu unterschiedlicher Relevanz).

Genau so gut könnte man 1&1 dazu verpflichten, dass beim Internetzugang Websites regelmäßig ausgeschlossen werden müssen sofern eine sorgfältige Prüfung nicht ergibt, dass das Recht der Öffentlichkeit auf diese Website nicht vor Datenschutz, Jugendschutz, Terrorismusabwehr und tausend anderen Dingen überwiegt.

In China wird das ja gemacht, in Deutschland hat mans diskutiert und abgelehnt und nun wird’s auf die sanfte Tour erstmal über „Suchmaschinenzugang“ doch eingeführt.

Das nennt man Desensibilisierung und dass der allgemeine Artikel zu Desensibilisierung bei Wikipedia gelöscht wurde spricht auch schon wieder Bände (Desensibilisierung ist auch ein Massenmanipulationsansatz).

Lustigerweise mehren sich neben den o.g. aus Medienmanipulation und Meinungsmache entstandenen Urteils-Missverständnis-Anfragen auch die wohlformulierten und aus dem Urteil in der Tat ableitbaren Anträge wie

„meine Neonazivergangenheit von vor 9 Monaten ist nicht mehr relevant – löschen“

oder

„meine Strafe wegen Kinderpornografie in Form von 9 freiwilligen Sozialstunden habe ich letzten Monat bereits verbüßt – bitte nun alles was es aus den letzten 5 Jahren Ermittlung und (rechtmäßiger – die Red.) Veröffentlichung dazu gibt bitte löschen“

Nicht nur bei uns.

Yasni ist mal angetreten, um Transparenz zu fördern: Mit einem Klick weiß jeder genau so viel zu sich oder anderen wie die Informations-Elite, die jede Archiv- und Recherchedatenbank kennt, schon vorher wusste.

DAS ist Waffengleichheit.

Auch ohne Badoo zu kennen sieht man sofort, wenn der Ex da einfach mal nen Fake-Profil zu einem selbst angelegt hatte (und kann sich dagegen wehren).

Und wenn der künftige Chef des potentiellen neuen Jobs Scientologe ist, man da aber gar nicht drauf steht, eben auch – und macht dann lieber was anderes.

DAS ist Transparenz und die meisten Menschen können damit auch gut leben (der Vergewaltiger, der keinen Job mehr findet natürlich eher weniger – und das ist auch gut so).

Und was ist eigentlich eine Suchmaschine?

Die Suchfunktion auf einer Verlagswebsite eigentlich auch? Da steht ja oft sogar „Suchfunktion“ dran und auch das erleichtert die Auffindbarkeit enorm.

Vielleicht darf eine Volltextsuche künftig wieder nur direkt in den Papierarchiven erfolgen oder via Durchblättern aller URLs einer Website?

Die Meinung der Verlage dazu ist eindeutig (ein Journalist von Spiegel hat mir das wörtlich so gesagt): „Das fällt doch unter die Pressfreiheit“.

Warum?

Eine Suchfunktion hat keinen journalistischen Anspruch … und lt. Wikipedia ist die Sache auch eindeutig sehr weit gefasst 😉

„Darum geht’s doch im Urteil gar nicht“ werden nun echte Kenner des EuGH-Urteils schreien.

Richtig!

Das weiß die Masse aber nicht.

Aus Sicht des Einzelnen ist Negatives nie relevant und immer veraltet – das liegt in der Natur des Menschen (und am hypothetischen Imperativ, den laut EuGH nun die Suchmaschinen zum kategorischen Imperativ umbauen sollen). Und die Presse hat‘s mehrheitlich entweder auch nicht kapiert oder erzählt es vorsätzlich anders.

Das ist der Anfang vom Ende. Die Meinungsfreiheit wurde bei undemokratischen Entwicklungen immer als erstes kassiert.

Getarnt als Bürgerrecht wird die Bevölkerung für die große Zensur angefüttert.

Nun werden Suchmaschinen sehr großzügig entfernen müssen. Aus reinen Kostengründen müssen dabei die Prüfaufwände möglichst gering gehalten werden (Alternative wäre: keine Suchmaschine ist mehr profitabel betreibbar, was im Effekt das gleiche bedeutet).

„Großzügig“ heißt bei einer Urteilsformulierung, die eh von „regelmäßig zugunsten der Persönlichkeitsrechte“ spricht im Klartext: „immer, sofern es nicht für jedermann klar relevant und aktuell für die Mehrheit der dt. Bevölkerung ist“ (d.h. absolut – kategorisch – relevant).

Damit hat sicherlich Angela Merkel weiterhin Pech (vermutlich), jeder nur aus der Wirtschaft bekannte Mensch, jeder Arzt (auch der, der immer wieder pfuscht), jeder Abgeordnete aus den hinteren Reihen und jeder Ebay-Betrüger kann sich aber seine Vita zurecht manipulieren wie er das möchte.

Zu den auf jeden Fall schützenswerten Namen zählen dann natürlich auch Steffen Rühl, Oliver Samwer, Markus Beckedahl, Nico Lumma, Sascha Lobo und Christian Wulff (zu den meisten gibt’s sogar Wikipedia-Einträge), die sich in rundum positivem Licht darstellen könnten.

Könnten. Was – davon gehe ich aus – keiner der Genannten überhaupt anstrebt.

Aber da es sein KÖNNTE, dass jemand seine Vita wieder mehr als aktuell möglich grad bügelt sind die vorhandenen Information doch gleich fragwürdiger – oder? Und das schränkt MEINE Persönlichkeitsrechte ein.

Fallen unter das EuGH-Urteil eigentlich auch Firmen?

Nein?

Was ist denn mit Freiberuflern, Ärzten, Unternehmensberatern und Kleingewerbetreibenden? Die beanspruchen – ganz aktuell bei Yasni – das EuGH-Urteil faktisch und jetzt bereits für sich.

 

Wie gehen Suchmaschinen damit am Besten um?

Wir drehen den Prozess nun gezwungenermaßen urteilsgemäß um:

Zensieren kann jeder wie er will – geprüft wird die Ausnahme (es ist jemand der Meinung, dass sein Recht auf Information und Meinungsfreiheit die Sperrung eines konkreten Links verbietet).

Meinungsfreiheit wird damit zum Grundrecht zweiter Klasse (dafür lachen die Amerikaner über uns – wir lachen natürlich über deren Prüderie, aber das ist nix gegen die kommende Zensur in der Europäischen Union).

Der 1. Anlaufpunkt für Informationen ist heute für die Masse der Bevölkerung eine Suchmaschine (ok, in Deutschland Google). Früher waren das Zeitungen, Radio und Lexika. Eliten konnten sich mehr Informationen beschaffen.

Wollen wir dahin zurück?

Früher hat man nicht der herrschenden Kaste genehme Meinungen (auch zu Einzelpersonen – da fällt sicher jedem gleich ein Name dazu ein) gern mal über Flugblätter verbreitet. Heute kann jeder dazu einen Blog aufmachen.

Konnte …

Denn wenn Google (oder Yasni) so etwas nicht mehr verlinken darf – dann ist es so, als würde man die Flugblätter nur drucken aber nicht verbreiten.

Früher wurden die Verbreiter von Flugblättern häufig gefasst und hingerichtet. Oder Redakteure in Zeitungen entlassen (oder hingerichtet).

Merkt Ihr was?

Hatten wir dafür nicht Meinungsfreiheit und Pressegesetz?

Und wenn nun Gatekeeper für Informationen heute durch das Verhalten der Bevölkerung nun mal nicht mehr die „Alten Medien“ sondern Suchmaschinen sind (die das viell. sogar neutraler können als Journalisten mit Vorurteil)?

Der Vergleich hinkt?

Hat man im Mittelalter die Bevölkerung nicht vom Lesen abhalten wollen, weil es der Prediger doch schon richtig vorträgt und Bücher damit nur „unvollkommene Wegweiser“ sind?

Ich selbst bin in einer Diktatur groß geworden, in der die Meinungsfreiheit als Grundrecht ebenfalls existierte – aber halt nur auf dem Papier.

Nun sind wir auf dem Weg zurück dahin. Und jubeln auch noch drüber (hat die Bevölkerung historisch selbst bei den größten Fehlentwicklungen leider immer so gemacht – die Massenmedien vorauseilend oder gezwungenermaßen allen voran).

Wir (Yasni) sind nicht Don Quichotte sondern ein Unternehmen mit Kosten und Einnahmen (natürlich ist Transparenz eine schöne Firmenphilosophie – aber Unternehmenszweck ist wie bei allen Firmen, Geld zu verdienen).

Daher werden wir die von der Politik (ich halte das Urteil für ein politisch motiviertes Urteil – die unreifen Äußerungen eines Sigmar Gabriel zum Thema Google, uups – schon wieder FAZ, ganz kurz danach legen das sehr nahe) vorgegeben Zensurzwänge einhalten.

Wir glauben aber zumindest soweit an die Meinungsfreiheit, dass wir das dann auch genauso dran schreiben werden.

„Wir wurden zensiert“

 

Nachtrag 02. Juni 2014:

Die Direkt-Zensurfunktion ist nun für Nutzer aus der EU online. Bitte direkt auf das Zensuricon rechts neben jedem Suchergebnis klicken.

Nachtrag 04. Juni 2014:

Gute Diskussion zum Thema auf Alvars Blog

Guter Beitrag zur Umsetzung der Löschpflicht auf WDR2

50 Gedanken zu „Warum Yasni gegen Zensur ist – und sie dennoch zulassen muss.“

  1. Na ja, wenn ich Geld damit verdienen würde, Information über andere Leute zu aggregieren und zu veröffentlichen, würde ich auch Ihren Standpunkt einnehmen.

    Aber verdammt nochmal. Ich will meine Ruhe. Ich will das Äquivalent zu einer einsamen Südsse-Insel sein.

    Und das muss der Rest der Welt respektieren.

    Und dass freier Zugang zu Information über das Daten-Selbstbestimmungsrecht geht, werden Sie auch nur so lange laut proklamieren, bis ich mit eben dem Hinweis Ihre Steuererklärung sehen will. Granted: das steht nicht in dem EU-Urteil. Aber Ihrer Logik folgend, wäre es eben doch nur konsequent.

  2. @Dr. Dolittle: Sie haben vollkommen recht. Aber passt nicht zum Thema oben. Da gehts nicht um „nicht-öffentliche Daten“ (wie meine Steuererklärung, die nirgendwo online zu finden ist, hoffe ich mal) sondern um bereits veröffentlichte Daten, die ausschließlich in Suchmaschinen nicht verlinkt werden sollen.

    Wenn Sie ihre Daten geheim halten wollen und ein Recht auf Löschung an der Ursprungsquelle haben wollen dann ist das vollkommen in Ordnung und genau das wurde aber beim spanischen Fall ABGELEHNT.

  3. Warum kann man sich rechtlich nicht darauf einigen, dass die Autovervollständigung bei Namen im Suchbegriff abgeschaltet wird. Wenn ich bei „Meier“ nicht gleich „Zwangsversteigerung“ vorgeschlagen bekomme, ist doch alles in Ordnung. Und wenn jemand den Meier mit der Zwangsversteigerung finden möchte, dann hat er bitteschön die Begriffe vollständig einzugeben. Als Resultat erhält er dann einen Link zu der entsprechenden Zeitung und muss dort weitersuchen. Und die Suchmaschine ist aus der Verantwortung.

    Mich persönlich ärgert ein anderes Gefundenwerden. Ich hatte bis vor knapp 10 Jahren eine Firma an meiner Wohnadresse. Nun schießen ja die Adressdatenbanken wie Pilze aus dem Internetboden. Einer schreibt vom anderen ab. Und obwohl schon längst meine Adresse (außer dem Wohnort) zur Veröffentlichung in Online-Verzeichnissen gesperrt ist, wird diese munter weiterverbreitet, mit massenhafter Werbung, Terroranrufen und irrationalen Bewertungen (man hat ja nicht nur Freunde) als Konsequenz. Diese Adressverlage haben selten ein Impressum, nie einen Ansprechpartner und sitzen meistens auch noch im Ausland. Obwohl ich dieses Urteil auch für völlig unsinnig halte, könnte ich jetzt die Links zu diesen „Verbrechern“ sperren lassen. Ich weiß nur nicht, ob ich das tun soll. Ich wüsste da eigentlich gerne einen Rat von anderer Seite.

  4. Jeder möchte nicht gefunden werden, auch ich nicht!
    Es gibt zum Glück das Persönlichkeitsrecht!
    Meine persönlichen Daten gehen keinen etwas an!
    Schon gar nicht alte Daten!

    Es schreit keiner, dass er gefunden werden will!
    Das ist ein „MÖCHTE“ um es falsch darzustellen, wie es auch Yasni gerne macht!

    Ich möchte nicht, dass über mich etwas veröffentlicht wird, wenn ich meine Meinung äußere!

    Mit meinen Daten bestimme ich, was ich selbst will, und nicht „YASNI“ oder GOOGLE!
    Was hier gemacht wird ist Datenklau! Es wird Missbrauch betrieben! Dass ist die Wahrheit!

    In meinen Augen sind es kriminelle!
    Der Bürger muss noch besser vor ihnen geschützt werden!

  5. Tja – willkommen im 21. Jahrhundert!
    Es ist schon gar nicht so einfach nur man selbst zu sein – ich versuche seit Monaten das Bild meiner „Nachfolgerin“, welche nunmal leider den gleichen Vornamen hat, von „meiner“ Seite zu kriegen. Bisher leider ohne Erfolg! Mit welchen Verlinkungen all die die Müllers, Meiers, Schmidts zu kämpfen haben möchte ich mir gar nicht vorstelltionen. Wäre es einfacher rechtlich irrelevante und völlig private Informationen zu entfernen oder zu sperren – ich bin dabei!

  6. @bibi: Wen meinst du jetzt damit?

    Ich denke, jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt für Rache oder Genugtuung. Hier sind wir alle Verlierer.

  7. Was hat das ganze bitte mit Meinungsfreiheit zu tun? Einen grösseren Blödsinn hab ich noch nie gelesen. Yasni speichert z.b. völlig veraltete Daten. Wenn man um Atualisierung bittet, bekommt man die Antwort, man müsse sich selbst um die Inhalte der verlinkten Seiten kümmern. Hab ich…ja und…es steht immer noch in den Links von Yasni. Wie soll ich bitte diese Informationen weg bekommen? Das Urteil ist längst überfällig und gut so, wie es ist. Auch wenn es Google, Yasni und Konsorten nicht passt.

  8. habe es eben noch einmal versucht – offenbar ohne Erfolg. Evtl. gibt es eine Begrenzung des Umfangs (mein Kommentar hat 528 Wörter / 3.259 Zeichen)?

  9. Ich versuchs mal in zwei Teilen:

    1/2

    Vorausschicken möchte ich, dass ich leider noch nicht genug Zeit hatte, das Urteil in Ruhe zu lesen. Aber schon nach der Lektüre der 4 Urteilsleitsätze scheint es mir wesentlich differenzierter zu sein, als der Kommentar von Herrn Rühl. So gibt es offenbar keinerlei Automatismus in dem Sinn, dass jedem Löschungsbegehren nachzukommen wäre. Diesen Eindruck hatte ich nach dem Kommentar von Herrn Rühl, den ich zuerst las. Deshalb reizt es mich, dazu folgende Punkte anzuführen.

    So ist etwa unter Ziffer 4, dem letzten Leitsatz des Urteils, in dem sich offenbar sozusagen die Essenz des definierten Rechts, das auch nicht als „Recht auf Vergessen“ bezeichnet ist, befindet, angeführt, dass zunächst

    „u. a. zu prüfen ist, ob die betroffene Person ein Recht darauf hat, dass die Information über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird“.

    Dabei wird lediglich klargestellt, dass ein solches Recht nicht voraussetzt, dass der betroffenen Person durch die Einbeziehung der betreffenden Information in die Ergebnisliste ein Schaden entsteht. Dass dabei dieses Recht grundsätzlich nicht nur gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers, sondern auch gegenüber dem Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu der Information bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche höher wiegt, finde ich positiv und in Übereinstimmung mit anderen Rechtsgrundsätzen. Diese Bewertung wird zudem ebenfalls plausibel eingeschränkt durch den letzten Satz:

    „Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn sich aus besonderen Gründen – wie der Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben – ergeben sollte, dass der Eingriff in die Grundrechte dieser Person durch das überwiegende Interesse der breiten Öffentlichkeit daran, über die Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste Zugang zu der betreffenden Information zu haben, gerechtfertigt ist.“

    Das mit „Zensur“ zu vergleichen, scheint mir tendenziös. Bei Wikipedia ist dazu zu lesen:

  10. „Zensur ist der Versuch der Kontrolle des geschriebenen Wortes. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien und/oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern. Oftmals wenden totalitäre Staaten die Zensur verschärft an.“

    Der Kommentar von Herrn Rühl scheint mir einem diffusen „verschwörungstheroretischen“ Ansatz zu haben. Wer soll denn hinter dem süffisant angedeuteten „Massenmanipulationsansatz“ stecken? Der einzelne Bürger ist doch nicht mit Personen wie Erdogan gleichzusetzen.

    Nach der nach dem Urteil erforderlichen Prüfung ist es doch wohl schräg zu kolportieren, dass „Anträge“ wie etwa

    „meine Neonazivergangenheit von vor 9 Monaten ist nicht mehr relevant – löschen“

    oder

    „meine Strafe wegen Kinderpornografie in Form von 9 freiwilligen Sozialstunden habe ich letzten Monat bereits verbüßt – bitte nun alles was es aus den letzten 5 Jahren Ermittlung und (rechtmäßiger – die Red.) Veröffentlichung dazu gibt bitte löschen“

    sozusagen einfach durchgewunken werden würden.

    Auch ist die Reichweite der Ursprungsveröffentlichung doch wohl recht eindeutig anders zu beurteilen, als deren globale „Erschließung“ über Suchmaschinen, so dass wohl auch nicht argumentiert werden kann, dass erst dann, wenn ein Anspruch auf Löschung der „Quelle“ besteht, die Indexierung durch Suchmaschinen unterlassen werden müsste (die dann ja ohnehin ins Leere gehen würde).

    So gut ich derartige Erwägungen aus gegensätzlicher Perspektive finde, scheint mir dies eindeutig zu weit bzw. weit übers redliche und abgewogene Argumentieren hinaus zu gehen.

  11. Kurz als Kommentar zurück (natürlich ist es noch komplexer als ich es geschrieben habe – aber die Medien verkürzen es ja noch viel mehr):

    Das Urteil sagt NICHT, dass man sofort alles löschen muss – Da haben Sie absolut Recht. Aber wir KÖNNEN rein faktisch diese mit dem Urteil auf die Suchmaschinen abgewälzte Differenzierung nicht leisten – das müsste für jeden Einzelfall ein Gericht entscheiden. Daher MÜSSEN wir es zu einem „löschen für alle und alles“ machen.

    Sorry wenn das missverständlich rüber gekommen ist.

    Manchamal kann man jemand mit einer besonders schwammig formulierten Entscheidung auch zu komplettem aufweichen zwingen.

    Wenn man Flughafenbetreibern per Urteil aufzwingen würde „das Recht des Einzelnen auf persönliche Privatheit wiegt i.d.R. schwerer als das Recht auf Sicherheit für die Luftfahrt – im Einzelfall ist abzuwägen ob ein Passagier eine Gefahr darstellt oder nicht bevor sein Gepäck kontrolliert wird“ würde ich das persönlich auch absolut gut finden aber es wäre das Ende der kommerziellen Luftfahrt.

    Eine Suchmaschine ist ein Algorithmus – umfangreiche manuelle Prüfarbeit ist da nicht möglich. Und wenn die Regel das „durchwinken“ ist muss man das als Suchmaschine auch entsprechend technisch umsetzen. Wir prüfen dann die „Antizensur-Anträge“ …

    Zu Wikipedia: nicht alles was dort steht ist für alle und jederzeit die Wahrheit. Auch wenn es bequem wäre …

    Zu den Beispielen oben: DIE müssen definitiv durchgewunken werden. Glauben Sie mir (wir haben die Insights). Straftätern nützen solche Urteile am allermeisten.

    Wer könnte hinter dem Ganzen stecken? Die herrschende Politik vielleicht? Die die Bürger für ihre Zwecke (hier: Kampf gegen Google, Lobbyverpflichtungen ggü. den Verlagen) einspannt? Was wäre, wenn jedermann den Zugang zu Seiten mit – seiner Meinung nach – jugendgefährdendem Material bei seinem Provider zur Sperrung beantragen könnte? Der das dann sorgfältig prüfen müsste? Was würde dann passieren?

  12. Ein Hinweis auf anderweitige Verkürzungen in den Medien ist für mich kein Argument.

    Dennoch haben Sie mir zwar mit Ihrer Entgegnung Ihre Perspektive verständlich/er gemacht. Aber nur weil in manchen Fällen in der Tat Gerichte entscheiden müssten/sollten, ergibt sich doch kein Muss für Suchmaschinenbetreiber.

    Sie schreiben: „Manchmal kann man jemand mit einer besonders schwammig formulierten Entscheidung auch zu komplettem aufweichen zwingen.“ Aber ich sehe keinen Grund, das dem Gericht als sachfremdes Motiv zu unterstellen!

    Zu Ihrem Beispiel der Flughafenbetreiber wäre anzumerken, dass es neben dem diesem Beispiel für das Bedürfnis nach größtmöglicher Sicherheit und gleichzeitiger möglichst weitgehender individueller Freiheit noch andere zueinander in einem starken Spannungsverhältnis stehende Erfordernisse gibt, um die es aber hier gerade nicht geht.

    Zu Ihrem Hinweis, eine Suchmaschine sei ein Algorithmus, bei der umfangreiche manuelle Prüfarbeit nicht möglich sei, möchte ich anführen, dass sich die Mühen der Prüfung ebenso wenig durch einen Algorithmus vermeiden lassen, wie die Mühen von Sicherheitsvorkehrungen wie etwa Verschlüsselungen und Passwörtern in der IT und der Ersatz von Richtern durch Algorithmen. Es gibt kein Recht sozusagen zum Nulltarif.

    Zu Ihrem Hinweis auf Wikipedia ist anzumerken, dass die von mir zitierte Definition von Zensur in der Tat nicht deshalb zutreffend ist, weil sie bei Wikipedia steht. Das habe ich auch nicht behauptet. Aber sie entspricht meinem Verständnis dessen, was jedenfalls bisher mit dem Begriff verbunden war und ich habe mir dies soweit zu eigen gemacht bzw. stimme dem so weit zu.

    Zu Ihrer Anmerkung, Straftätern würden solche Urteile am allermeisten nützen, sei erwidert, dass sich auch diesbezüglich, wenn es nicht schon etwas dazu gibt, eine Linie in der Rechtsprechung ergeben wird. Die Entwicklung ist im Gang und ich sehe keine Alternative zu dem mühevolleren Weg einer Lösung, die ich auch Ihren Erwägungen nicht entnehmen kann. Wie schon erwähnt, ich sehe keinen Weg zur mühelosen Rechtsverwirklichung.

    Auch bei dem Versuch einer Antwort auf meine Frage, wer hinter den von Ihnen in einer Art verschwörungstheroretischem Ansatz angeführten vermeintlich gegen Sie gerichteten Motiven steht, bleiben Ihre Andeutungen diffus und bieten keinen Ansatz für eine einfache Lösung eines komplexen Problems.

    So weit Sie zu dem Zensurbegriff auf einen anderen BLOG hinweisen meine ich, dass uns die Anstrengung mit eigenen Gedanken zur Entwicklung einer Lösung für einen angemessenen Umgang mit den zwiespältigen Optionen des Netzes beizutragen jedenfalls nicht per se dadurch abgenommen werden, dass wir uns Gleichgesinnte suchen. Auch bei diesem BLOG dort bleibt vieles diffus. So wird etwa unter http://blog.alvar-freude.de/2014/05/suchmaschinenzensur-beispiele.html angeführt:

    „interessierten Kreisen passt das ganze sowieso“!?

    Einige der dortigen Äußerungen wie etwa eines Volker Rieck würde ich zustimmen, wie etwa:

    „Zunächst ist der Titel Recht auf Vergessen falsch, es ist ein Recht auf weniger Auffindbarkeit. Bei Dir natürlich Zensur.“

    Auch einige Erwägungen eines anonym schreibenden finde ich durchaus plausibel, wie etwa:

    „Die Alternative ist, dass ein Mensch in ständiger Selbstzensur lebt. Und das schon von Kindesbeinen an. Für menschliche Fehltritte ist da kein Raum mehr, denn das Netz vergisst und vergibt nichts.
    Heil dem Netz, oder was?“

    Auch Sie selbst haben sich dort beteiligt. Etwa am 02.06.2014, 18:20 Uhr führen Sie an, Sie fänden auch vieles nicht gut, was im Netz zu Ihnen und Yasni geschrieben werden würde. Bei vielem könnten Sie gar das Gegenteil beweisen aber Beweise würden z.B. bei der „Meinungsmaschine Wikipedia“ nicht zugelassen. Dabei scheinen Sie jedoch offenbar die sehr bedeutsame Unterscheidung zwischen allein grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung nicht zu berücksichtigen (und auch die Meinungsäußerung wird durch die sogenannte Schmähkritik begrenzt, auf die Herabsetzung einer Person und nicht auf die Auseinandersetzung in der Sache gerichtet ist).

  13. @Steffen Rühl:

    Mal eine Frage, wer kontrolliert eigentlich, dass ich die Löschung eines Links wirklich angewiesen habe? Ich meine, wenn mich nun jemand kennt und mir was gemeines will, dann sucht er bei YASNI meinen Namen und klickt bei allen Suchergebnissen das Icon an.

    Und schwupps steht da, dass etwas böse zensiert wurde und die Reputation ist im Hintern, weil man selbst als Zensierer gebrandmarkt wird, obwohl man das vielleicht gar nicht ist. Meinen Sie nicht, dass YASNI hier das Ziel etwas verfehlt?

  14. @Europa: ich sehe, dass Sie es differenziert sehen und kaufe auch viele der Argumente. Es gibt da eben 2 Seiten der Medaille …

    Z.B. unrichtige Tatsachenbehauptungen: ich habe sowohl bei Wikipedia als auch in einem anderen Fall versucht, sachlich mit Argumenten die Unrichtigkeit zu beweisen. Das Ergebnis war – wie üblich – ein beginnender Shitstrom und der Vorwurf ggü. UNS, Zensur zu üben. Die Masse (ich bin manchmal geneigt zu sagen „der Pöbel“) kennt den Unterschied halt leider NICHT. Und alles vor Gericht ausfechten macht erstens keinen Spaß und verstärkt zweitens das Problem eher (Streisand-Effekt). Daher lässt man (ich) es lieber.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die nun bei Yasni und auch Google geschaffenen Zensurfunktionen da noch für den einen oder anderen eine hübsche „Streisand-Überraschung“ bescheren werden.

    Sie weisen auf die Linie in der Rechtsprechung hin – die wird es sicherlich geben und sich ergeben. Aber die muss auch jemand bezahlen – und wir können das nicht (viell. Google). Daher der von uns gewählte Weg.

    Die obige Darstellung inkl. „Verschwörungshtheorie“ (wer ist denn aktuell populistisch für die Zerschlagung von Google um dem Volk zu gefallen? Muss ich da wirklich noch viel mehr andeuten?) ist bewusst spitz (meinetwegen auch polarisierend oder einseitig) gehalten. Ganz im Sinne von „wehret den Anfängen“. Dahinter steckt natürlich Eigeninteresse von Yasni aber durchaus auch eigene Überzeugung. Die andere Seite mögen andere vertreten (ich bekenne mich ja auch zu den Schattenseiten i.S.v. „muss man aushalten können“). Und glauben Sie mir – es geht bei den aktuellen Zensierungen und auch früher den nicht statt gegebenen „Löschungen“ überhaupt in keinster Weise um Schmähkritik oder unwahre Dinge sondern größtenteils selbst ins Netz gestellten Unfug, den schon einen Tag später viele gern ungeschehen machen würden. Die „Prinzipienvertreter“ (die Datenschützer und weißen Ritter) haben selbst meist gar nix was sie stört. Sie vertreten die Interessen von Leuten die sie nicht kennen mit Problemen, die sie selbst gar nicht hätten.

    Sorry wenn auch dieser Kommentar nicht ausreichend differenziert aber das lässt sich sicherlich selbst mit langen Weinabenden nicht abschließend klären, da es halt unterschiedliche Sichtweisen der Wirklichkeit gibt (ich habe oben nicht umsonst auf Kant verwiesen).

  15. @Pascal Rosenberg: Das kann passieren – dann kann man sich ein Expose zum eigenen Namen anlegen (dort sind auch die zensierten Links zugreifbar) und damit die Suchergebnisse personalisieren und dem Zugriff des Störers entziehen (sie verschwinden dann als „zensierte Ergebnisse“ und tauchen offen sichtbar im Expose auf). Da das Expose einen Double Opt in beinhaltet ist hier die Verfolgbarkeit um einiges besser.

    Oder man wendet sich an unseren Support der es dann manuell prüft – ich schrieb ja „da die Regel umgekehrt wurde haben wir den Prozess ebenfalls umgekehrt“.

    Ansonsten gehören zu den meisten Namen ja mehrere Personen – man weiß nicht wer was zensiert hat (wir dürfen nach dt. Datenschutzrecht auch keine IPs speichern – daher fällt auch diese Kontrollmöglichkeit weg. Wir haben das aus Sicht der Mehrheit und der gesetzgebung kleinstmögliche Übel gewöhlt (aus unserer ganz eigenen Sicht größtmögliche Übel aber wir wollen uns an die Vorgaben halten). Wenn Sie da Missbrauchgefahr sehen – wir auch. Und wir werden dann dagegen vorgehen.

    P.S.: den von Google gewählten Weg mit Hochladen/Angabe ganz persönlicher Daten haben die Datenschützer ja auch schon wieder kritisiert – das ist ja wieder „persönliche Daten sammeln“. Und wenn man sagen würde „meldet Euch an um zu zensieren“ kennen wir die Antwort der „betroffenen Nutzer“ auch bereits. Dem beugen wir von Anfang an vor, indem es anonym geht.

  16. Mit Ihren Anmerkungen haben Sie nach meinem Eindruck durchaus zu mehr Differenziertheit beigetragen. Jedenfalls kann ich Ihre Haltung nun besser nachvollziehen. Ich muss Sie ja nicht mit Ihnen teilen. Störend empfinde ich weiterhin Pauschalierungen wie etwa die Gleichsetzung von „Prinzipienvertretern, Datenschützern und „weißen Rittern“. Aber Sie haben vermutlich recht, die unterschiedlichen Sichtweisen (und Interessen oder evtl. auch Antinomien) lassen sich auch bei langen Weinabenden nicht befriedigend klären bzw. in Übereinstimmung bringen. Das Medium beliebt wohl wie wir zwiespältig. Deshalb sollten wir uns jedenfalls nicht auf diesem aufwendigen Weg damit länger beschäftigen. Nur noch eine Frage: Wo haben Sie auf Kant verwiesen?

  17. Dieser Artikel, vom schlechten Deutsch einmal abgesehen – gibt es in Ihrer Firma kein Korrektorat? – ist verdammt einseitig und undifferenziert.

    Einerseits gebe ich Ihnen Recht, Zensur ist nicht erstrebenswert. Gerade bei Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, haben wir ein Recht auf Information – Information über deren öffentliches Handeln. Und das ist der wichtige Punkt. Natürlich haben unsere Politiker ein Privatleben. Und, in meinen Augen, haben sie da, genauso wie wir es haben sollten, ein Recht auf Privatsphäre. Fakt ist: Privatsphäre gibt es im Internet weder für Personen der Öffentlichkeit noch für Fritz Meyer von nebenan. Schreibt irgendwer einen (Blog-)Artikel von einer dieser Personen oder setzt ein Foto ungefragt ins Internet, so kann man zwar ggf. die Löschung gerichtlich erzwingen, aber Suchmaschinen wie google und allen voran yasni, speichern eben auch „veraltete“ Informationen.

    Ich selbst habe vor vielen Jahren ein Punkrock-Forum betrieben, bloß aus Spaß, weil ich Fan dieser Musik war (und noch bin). Nichts, was mir peinlich sein müsste. Und dennoch, obwohl das Forum seit vielen Jahren nicht mehr im Netz ist: Yasni speichert die Information weiterhin (auch auf meine Bitte hin diesen längst nicht aktuellen Link zu entfernen, weigerte sich Yasni.) Selbst bei Google ist dazu nichts mehr gelistet.

    Warum ist es in Ihren Augen nötig, sämtliche Informationen von Hinz und Kunz auf ewig zu sammeln? Wer hat etwas davon?

    So wie ich Sie verstanden habe, ist es Ihr Ziel Leben zu zerstören. Sie möchten Leute, die Fehler gemacht haben, bestrafen, ihnen ein normales Leben verwehren, oder wie darf man diese Aussage verstehen? „DAS ist Transparenz und die meisten Menschen können damit auch gut leben (der Vergewaltiger, der keinen Job mehr findet natürlich eher weniger – und das ist auch gut so).“

    Gilt das auch für Vergewaltiger, die Ihre Taten bereuen und garantiert nicht rückfällig werden? Welche Kategorie Mensch gehört Ihrer Meinung nach noch öffentlich an den Pranger gestellt?

    Sie sprachen vom Mittelalter? Das ist finsterstes Mittelalter. Nach 1949 und vor Google und Co. konnten Menschen, für eine kurze Zeit, relativ zivilisiert miteinander umgehen. Das geht jetzt nicht mehr.

    Naja, Herr Rühl, ich geh dann mal ’ne Runde Ihren Namen googlen. Und vielleicht verbreite ich ja noch ein paar Gerüchte unter Ihrem Namen, sie würden das ja nicht löschen lassen wollen?

    (Ich werde natürlich KEINE Gerüchte verbreiten, denn – wie gesagt: ich fordere zivilisierten Umgang untereinander)

  18. @Steffen Rühl:

    Ich darf das also mal richtig interpretieren:
    Sie schaffen eine Funktion, in der Sie bei Ihnen gelistete Links offen als „zensiert durch den Betroffenen“ brandmarken, sofern irgendwer auf das Löschicon klickt.

    Der Betroffene muss weder von dem Link noch von der Sperre ja was wissen. Vielleicht besucht er Yasni nie. Nun sagt ihm irgendwann einmal irgendwer, was denn das für komische Links seien, die er da bei Yasni habe sperren lassen.

    Und dieser Betroffene soll dann nun den Support anschreiben und bitten, das zu prüfen, oder noch besser (für Sie) doch gleich ein Profil anlegen, damit er schön seine Links kontrollieren kann (und sie die Suchergebnisse ihm besser zuordnen können und besser verkaufen).

    Ich möchte mit Ihnen wetten, dass dieses Vorgehen so in der Form vor einem ordentlichen Gericht nicht lange Bestand haben wird. Es kommt nämlich einem öffentlichen Pranger gleich: Guckt Herr, der Max Meyer aus Müllersdorf hat unliebsame Links über sich zensieren lassen.

    Sie zielen absichtlich auf einen Streisand-Effekt, der dazu führen soll, dass die Nutzer eben nicht den Lösch-Button drücken, weil sie Angst haben müssen, dass das nur noch alles verschlimmert.

    Man kann das Urteil gut oder schlecht finden, ich finde es auch schlecht weil es nicht ordentlich differenziert. Was Sie aber daraus machen ist eine noch viel größere Schweinerei.

    Und mal unter uns: Wie steht Yasni eigentlich zu den in der eigenen Suchmaschine gelisteten Links, die einige hier ansprechen, die auf Webseiten führen, die es lange schon nicht mehr gibt und die selbst bei Google nicht mehr gefunden werden? Wie soll den jemand, der sogar selbst über die Webseite kontrollieren kann und sie löscht, diese Information jemals bei Ihnen loswerden, wenn sie diese zwischenspeichern auf immer und ewig? Oder sind die Aussagen von z.B Privatsphäre etwa falsch?

    Und noch eine Frage habe ich: Wie stellt Yasni denn sicher, dass der verlinkte Inhalt wirklich rechtlich einwandfrei erlangt wurde? Ich habe ja auch ihren verlinkten Artikel bei Alvar gelesen. Ein Problem habe ich da aber: Wenn auf einer Webseite mit einem Betreiber in Russland z.B. Daten von mir dargestellt werden, die laut Deutschem Recht dort nicht öffentlich stehen dürften, z.B. meine Wohnanschrift, weil ich z.B. mal irgendwann eine Webseite hatte und der russische Betreiber bei der DENIC die Kontaktdaten zu dieser Domain ausgelesen hat (was er laut Denic-Statuten nicht darf) wie kriege ich dann diesen Eintrag wieder bei Ihnen raus? Ich möchte meine Anschrift nicht im Internet haben und die Denic respektiert das auch. Der Webseiten-Betreiber reagiert nicht und Google würde hier, weil dt. Datenschutzrecht betroffen, den Link sperren. Übrigens schon vor dem Urteil des EuGH.

    Wie verhält sich Yasni? Wenn es nach Ihnen geht, dann müsste das ja alles so stehen bleiben, weil das ja Zensur wäre, diese Infos zu löschen, obwohl sie nach deutschem Recht nicht zulässig erlangt worden und somit nicht zulässig von Ihnen verarbeitet worden sind. Machen Sie es sich hier nicht ein bisschen einfach? Und ja ich kann Ihnen zu einer mir bekannten Person mindestens 5 Links nennen, bei denen das der Fall ist. Ist sowas dann auch Zensur und muss diese Person damit leben, dass ihre Privatanschrift für jeden sichtbar im Netz steht, obwohl das BDSG hier klare Grenzen setzt, nur weil der Standard-Kommentar von Yasni auf solche Anfragen lautet: Lassen Sie es an der Quelle löschen!

  19. @Europa: ich wollte Prinzipienvertreter, Datenschützer und „weiße Ritter“ nicht gleichsetzen. Sorry. Das sind 3 durchaus unterschiedliche Gruppen, die allerdings neben den tatsächlich Betroffenen eine erhebliche Gruppe im Support bei uns und in Foren darstellen und m.E. NICHT die wirklich von den sich meldenden Betroffenen berichteten Löschbegehren kennen.

    Zu Kant: siehe oben die Links zu hypothetischem und kategorischem Imperativ.

  20. @Privatsphäre: nun sind wir also beim schlechten Deutsch … 😉 Nein – bei Yasni gibt es kein Kolektorat, wir sind eine kleine Firma und ich verantworte meine Artikel selbst. Zudem finde ich mein Deutsch nicht schlecht … aber Fehler dürfen gern konkret benannt werden dann korrigiere ich die (ich wende übrigens bewusst NICHT alle Regeln der neuen dt. Rechtschreibung an, da ich manches für irreführend und unhöflich halte, was heute erlaubt ist).

    Zu „undifferenziert und einseitig“ hatte ich in der Diskussion mit „Europa“ schon einiges geschrieben und weiter differenziert aber beim Meinungsaustausch (und um den handelt es sich) geht es auch nicht darum, dass eine Seite ALLE Seiten vertritt. Wir vertreten UNSERE Meinung und wenn Sie die einseitig finden haben Sie ja immer noch IHRE Seite (und das ist doch toll – oder?).

    Zu nicht mehr im Netz befindlichen Artikeln/Links: wir checken technisch jedes Ergebnis bei uns regelmäßig – aber nicht täglich. Das ist einfach technisch unmöglich. Mal in Zahlen: tägl. checken wir etwa 300 Mio. Links. Google hält das ebenso (die checken vermutlich ein paar mehr aber dafür über alle Themen nicht nur zu Namen). Natürlich ist es (menschlich) verständlich, wenn man im Einzelfall sauer ist, weil ein Link auf eine nicht existente Seite noch 3 Wochen im Cache ist. Wenn wir schreiben „Info ist noch da“ haben wir das allerdings wirklich geprüft (auch bei Google konnte man bis Letztens nur Links auf Seiten entfernen die die Information NICHT mehr enthielten). Ab und an gabs/gibts da auch techn. Fehler (bei 300 Mio. Links täglich). Unsere jetzige Zensurfunktion prüft übrigens direkt in Echtzeit vorab ob das Ergebnis noch existiert. Falls nicht, wird der Link direkt entfernt – ohne späteren Zensurhinweis. Ich hoffe das entspannt das Ganze ein wenig (nochmal sorry wenn teilweise der Cache einige Wochen im Rückstand war/ist aber es geht technisch einfach nicht anders).

    Thema „Vergewaltiger der bereut“. Ja – diese Diskussion ist schwierig. Ich bin da eher Vertreter der Hardliner: die Rückfallquote ist gigantisch hoch (grad gestern hat wieder ein Freigänger ein 13jähriges Mädchen missbraucht) und die „Bereuer“ die Minderheit einer sich selbst ins Unrecht gesetzten Gruppe. Von mir gibts da kein Mitleid und ich finde das Recht für meine Familie und die Allgemeinheit auf Unversehrtheit als deutlich höher stehend als das Recht verurteilter Straftäter. Es kann nicht immer alles bis ins Kleinste gerecht sein. Ich würde auch die LKW-Mautbalken zur Mördersuche einsetzen. Aber das ist meine persönliche Meinung. Das Gesetz gibt das nicht her und so unterwerfe auch ICH mich mit meiner Meinung der Mehrheit.

    Ich hoffe das hat etwas weiter geholfen, die Position oben zu verstehen (ich erwarte nicht, dass Sie die teilen).

  21. @Pascal Rosenberg: es wird niemand gebrandmarkt sondern nur informiert, dass etwas aus rechtlichen Gründen zu diesem Namen zensiert wurde. Es gibt i.d.R. zu jedem Namen mehrere Personen/Inhaber. Es handelt sich um eine nicht personalisierte Information zu einer Suche. Das macht übrgigens Google auch bisher schon so (achten Sie mal drauf). Die nennen es nicht „zensiert“ sondern „entfernt“ aber das ist Wording.

    Zum Thema Whois-Daten hatte ich auf dem Blog von Alvar bereits geantwortet. Lassen Sie es uns dort weiter diskutieren – ist ein absolutes Spezialthema was nur Leute interessiert, die anonym Websites betreiben möchten.

    Zum Thema veraltete Informationen i.S.v. „an Urprungsquelle gelöscht“: siehe unten – diese Links werden in der Tat ohne jeden Zensurhinweis entfernt.

  22. Was Herr Rühl hier – sehr pointiert und damit manipulativ – schreibt, ist nichts anderes, als das, was Journalisten auch immer wieder lauthals herausposaunen, wenn man sie in ihre rechtsstaatlichen Schranken weist:
    Dann stilisiert man sich selbst gerne zum Fundament und Garanten von Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechten. Klingt natürlich toll. Ist es manchmal auch. Aber bei 95% all dessen, was – ob von Medien oder Suchmaschinen – veröffentlicht wird, geht es um Auflage, Einschaltquote und Kommerz. (Und dabei wird dann nicht selten auf die Menschenrechte gesch…).

    Im Falle Yasni kommt aber noch ein besonderer Aspekt hinzu:
    Suchmaschinen verstecken sich ja allgemein ganz gerne hinter der Schutzbehauptung, rein gar nichts für die Inhalte zu können, sondern nur auf selbige zu verweisen. Grundsätzlich richtig.
    Nur zeichnen sich gute und seriöse Suchmaschinen eben dadurch aus, dass ihre Suchrobots und Algorithmen nicht nur ständig neue Funde hinzufügen, sondern auch veraltete wieder aus dem Index löschen. Darauf scheint man bei Yasni generell verzichtet zu haben.
    Jedenfalls finden sich gerade bei Yasni massenhaft Fundstellen, die auf schon lange (teilweise seit Jahren) nicht mehr existente Fundstellen verweisen.

    Und das sagt und zweierlei über das Geschäftsmodell und somit die wahren Motive von Herrn Rühl & Kollegen:

    1. Es ist ihnen völlig egal, welchen echten Wert ihre Suchmaschine für den Nutzer hat. (Denn es ist schlichtweg extrem lästig, wenn jeder zweite Klick ins Nirwana führt).

    2. Die Rechte des Einzelnen gehen ihnen bei der Gewinnmaximierung am Ar… vorbei. (Denn es hat ja meist Gründe, wenn eine Seite – oder der Inhalt einer Seite) aus dem Netz genommen oder verändert wird.)

    Im Falle Yasni geht es also gerade nicht – wie von Herrn Rühl behauptet – um ein differenziertes Abwägen zwischen dem Persönlichkeitsrecht Einzelner und dem Informationsbedürfnis Aller – denn beides ist ihnen vollkommmen wurscht.
    Yasni geht es nur ums Geld verdienen.

  23. @Klaus: Sie haben Recht wenn Sie sagen dass es uns ums Geld verdienen geht. Das ist bei jeder Firma so, die von eigenen Umsätzen leben muss (anders als z.B. staatlich finanzierte Projekte oder Forschung) und jeder der das als negativ sieht hat halt noch nie als Unternehmer gearbeitet.

    Was Sie völlig falsch zusammen würfeln ist, dass uns dabei veraltete Suchergebnisse helfen würden. Was Sie meinen sind ja nicht mehr existente Ergebnisse („veraltet“ ist wie ich oben schon schrieb was extrem Subjektives). Nicht mehr existente Verweise schaden uns, da User nicht mehr wieder kommen. Wir wissen, dass es da teilweise Probleme gibt (die schiere Masse von etwa 400 Mio. Suchergebnisseiten ist eine techn. Herausforderung) und wir arbeiten ständig daran, das zu verbessern. Nur hat dies absolut gar nichts mit dem Thema oben zu tun – da gehts um funktionierende Links auf exisistente rechtmäßig im Netz stehende Seiten.

    Daher eigtl. off topic – aber ich lass es dennoch mal stehen.

  24. Wenn MannIn die Grundrechte ernst nimmt gibt es logisch nur die Möglichkeit, Allen sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen oder Keinem.
    Wenn Yasni hier Waffengleichheit liefern will hätte ich gerne auch alle Ergebnisse aus privatem und öffentlichem Datamining und sonstigen Systemen zur Erkenntnisgewinnung über mich und alle anderen, sowie alle Spekulationen und Verleumdungen, auch und insbesondere die den Medien.
    Und dann hätte ich gerne Regeln, wie mit diesen Informationen umgegangen werden darf und welche Folgen aus der Verwendung der Daten gestattet sind.
    Beispiel: „Niemand darf wegen seiner ….. benachteiligt werden“ Und „Niemend darf wegen dieser Regeln benachteiligt werden..“
    Und dann brauchen wir noch Möglichkeiten, die Regeln durchzusetzen.
    Und dann brauchen wir uns nur noch daran zu erinnern, was denn Grundrechte sind und was mal damit gemeint war und was wir denn damit zu tun haben.
    Tja, und irgendwie müsste mannIn dann ja auch noch ähnliches darunter verstehen wollen wie InFrau.
    Das ist allerdings die unwahrscheinlichste Voraussetzung.
    Aber solange sich hier niemand an ein Telekommunikationsgesetz von 1987 erinnern kann, in dem die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Überwachung der Kommunikation in der privatisierten Kommunikationswelt festgelegt wurden und statt dessen alle ganz verwundert von Herrn Snowden reden, und alle Smartphone-User davon träumen, sie wären von nix betroffen, solange kann MannIn und InFrau weiter an sprirituelle Götter glauben.
    Aber: Gott ist Google, er weiß alles, im Himmel und auf Erden. Google sei mit uns. Amen!

    1. Momanetan gehts eher weiter gegen die Grundrechte und dagegen i.S. von Protektionismus für Alt-Kartelle und den Staat (der offenbar nicht mehr wirklich etwas Demokatisches ist). Allen voran Spanien, die offenbar ihre Monarchie jetzt wieder zu neuem Glanz erwecken wollen. Im Bündnis mit China … 😉

      Spanien 2 (auch das EuGH-Urteil war ja aus Spanien initiiert): http://www.golem.de/news/urheberrecht-spanien-besteuert-hyperlinks-1407-108143.html
      China/Hongkong: http://www.sueddeutsche.de/medien/medien-in-china-die-pressefreiheit-in-hongkong-ist-tot-1.2065264

  25. Total nicht gecheckt, worum es geht. Die Information über den Mann mit dem versteigerten Haus waren schon öffentlich. Und wenn Interhase im öffentlichen Raum Internet etwas äußert, dann muss er damit rechnen, dass dies ALLE mitkriegen. Warum sollte man Suchmaschinen verbieten, dies zu finden? Wenn ich etwas öffentlich poste, dann will ich sogar, dass es viele Leute finden und lesen. Ansonsten halt‘ ich meine Hände ruhig, so wie ich in der Kneipe mein Maul halte, wenn ich nichts draufkriegen will….

  26. Sorry, Herr Rühl, aber Ihr Artikel wirkt schon sehr einseitig und konstruiert. Dies ist nur logisch, wenn man eine „Personensuche“ betreibt. Ich bringe es mal kurz und knapp auf den Punkt: Sie haben KEIN RECHT meine Texte und Bilder ohne meine Genehmigung zu nutzen, auch nicht wenn diese öffentlich sind. Wenn ich ein Profilbild bei Xing, Facebook oder Twitter hochlade, dann erteile ich genau diese Websites die Nutzung meines Bildes – und nicht Yasni. Wenn ich auf meinem Blog, meiner Website oder einem sozialen Netzwerk Texte veröffentliche, dann sind diese für genau diese Seiten bestimmt – nicht für Yasni.

    Selbst wenn diese Inhalte öffentlich verfügbar sind, so habe ich Yasni keinerlei Verwertungsrechte erteilt. Nicht mal ansatzweise. Mein Name, meine Bilder sowie meine Texte gehören mir. Veröffentliche ICH diese auf fremden Seiten, erteile ICH diesen die Erlaubnis zur Nutzung. Sie hingegen, Herr Rühl, haben keine Erlaubnis. Hinzu kommt, dass Sie mit meinem Namen und meinen Inhalten durch Werbung Geld verdienen – ohne meine Genehmigung! Ich werde dieses Vorgehen ggf. noch prüfen lassen.

    Ihre Idee mit dem Löschbutton finde ich gut (Aber: Warum ist die Löschung auf 5 Stück pro Tag beschränkt? Wollen Sie die Löschung nur unnötig erschweren?), aber warum handhaben Sie es nicht einfach wie 123people.com (RIP)? Hier konnte man den Anbieter, obwohl in Österreich ansässig, per E-Mail kontaktieren und seinen Namen komplett sperren lassen, sodass keine Inhalte mehr dazu angezeigt wurden. Der Support war hier sehr schnell und hilfsbereit. Bedauerlich, dass Yasni keinen solch guten Service anbietet, dies würde vermutlich ein weniger negatives Licht auf Ihre Suchmaschine werfen. Stichwort „Kundenservice“, Herr Rühl!

  27. Lieber Bestimmer, ich glaube auch, du verwechselst da etwas. Beiträge aus den „sozialen“ Netzwerken werden normalerweise nicht gefunden, aus Foren schon. Dafür sind Foren auch da. Leider gibt es so ein paar Abschreiber (ich würde sie fast gerne als Verbrecher bezeichnen), die Einträge aus sozialen Netzwerken „abschreiben“ und sie selbst wieder ins Netz stellen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn man, meist aus Versehen, selbst falsche Einstellungen im Netzwerk gewählt hat. So war ich recht froh darüber, dass Yasni Einträge aus meinem Xing Profil bei einem solchen Abschreiberling gefunden hat, denn ich habe daraufhin die Einstellungen in Xing geändert und Ruhe war! Rechtlich kommt man an diese Gesellen sowieso kaum ran. Ähnliches gilt auch für die ganzen meist illegalen Adressdatenbanken.

  28. @ Rainer: Das mag ja alles sein, aber nur wegen solchen Ausnahmen kann man nicht fremde Inhalte ohne Genehmigung nutzen. Auch wenn ich etwas in einem Forum schreibe, so gehören diese Inhalte immer noch mir und sind für genau dieses Forum bestimmt. Yasni nutzt diese aber ungefragt – sie sind ja öffentlich ^^

    Nur weil mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz steht und von jedem gesehen kann und womöglich immer Sommer noch das Verdeck oder Schiebedach offen ist, darf es trotzdem noch nicht jeder fahren – nur weil es öffentlich ist.

    Wer scharf auf einen solchen Dienst bzw. ein Profil auf Yasni ist, kann dort ja explizit einen Account anlegen (Opt-In). Es kann aber nicht sein, dass es umgekehrt ist und ich meine Inhalte bzw. Informationen zu mir austragen/löschen muss (Opt-Out).

  29. Guten Tag,

    „Nachtrag 02. Juni 2014:
    Die Direkt-Zensurfunktion ist nun für Nutzer aus der EU online. Bitte direkt auf das Zensuricon rechts neben jedem Suchergebnis klicken.“

    Wie kann ich Einträge zu meiner Person löschen, wenn ich als EU-Bürger im Ausland lebe? Bei mir erscheint kein Icon.

    MfG

  30. @Elle: Die zensierten Links sind auch nur innerhalb der EU nicht sichtbar. Aber als Expose-Inhaber können Sie als Wohnsitz ein EU-Land angeben und dann zensieren oder Sie nutzen einen EU-Urlaub oder einen Proxy in der EU.

  31. Danke für die Antwort. Das mit dem Proxy funktioniert nicht. Mehrere ausprobiert, die Einträge verschwinden nicht. Die Seite lädt nach Klick auf das Icon neu und alles ist wieder da.

    Yasni-Urlaub oder Exposé? Das ist doch nicht ernst gemeint?! Ich wollte gern Dinge/Links löschen, die bereits 5 Jahre und länger NICHT mehr im Internet stehen und zu nichts führen. Diese «Hilfe» sollte doch in Ihrem Interesse sein, oder? Nun arbeiten sie eben mit dem alten Schrott, da führt sich Ihr Geschäftsmodell selbst ad absurdum.

  32. Ein Rumgezottel und Theater ist das mit Yasni. Statt endlich mal nützlichen Kundenservice anzubieten und einfach die Namen der Leute komplett aus der Datenbank zu löschen derer Sie sich zudem ohne ihre Einwilligung für Ihre Werbeschleuder bedienen, wird hier ein Kaninchen nach dem anderen aus dem Hut gezaubert. Die Seite Zensierte-Namen.de ist auch schon wieder so ein „Geniestreich“, Herr Rühl. Ohne Worte und einfach nur lästig das Ganze.

  33. Hallo,
    Sorry, bin absolut neu hier.
    Ich suche den Yasni-Lösch-Button, der rechts neben dem Link zu sehen sein soll. Ich habe ihn leider weder im Internet Explorer noch im Firefox gefunden. Oder mache ich etwas total falsch?
    Kann mir bitte jemand helfen? Merci!

  34. @Franco: auf Yasni Name eingeben, rechts neben den Ergebnissen erscheinen kleine Icons „durchgestrichener Mund auf Europa-Flagge“ – da drauf klicken.

    Wenn die nicht erscheinen surfen Sie nicht aus der EU oder anonym.

  35. Oje, Yasni, Du arme Suchmaschine darfst jetzt nicht mehr wild veröffentlichen, was Du willst … Das ist aber schadeschadeschade.

    Nein, mal im Ernst. Manche Suchmaschinen sind ein wirkliches Ärgernis, v. a. wenn dort falsche, obsolete und völlig entstellte Informationen enthalten sind. Komplizierter wird es, wenn z. B. eine in Deutschland ansässige Person eine in Frankreich ansässige Website dazu veranlassen möchte, private Daten, die entgegen jeder Erlaubnis veröffentlicht wurden, zu löschen. Da MUSS ich mich darauf verlassen können, dass zumindest die Suchmaschinen eine Löschung durchführen, dass das wenigstens nicht gefunden wird.

    Es kann nicht sein, dass sich Leute hinstellen und jammern „buhuu, ich kann keine Infos mehr sammeln, horten und verbreiten“. DAS ist George Orwell. Der EuGH hat dem ZUM GLÜCK einen Riegele vorgeschoben.

    In einer freien Demokratie MUSS ICH ALS BETROFFENER HERR MEINER EIGENEN DATEN BLEIBEN. DIESES RECHT KANN NICHT AN DRITTE, V. A. NICHT AN SUCHMASCHINEN MIT EIGENEN SPEZIELLEN INTERESSEN, ABGEGEBEN WERDEN. INFORMATIONELLE SELBSTBESTIMMUNG IST DER WEG – NICHT DIE WAHLLOSE VERBREITUNG VON INFORMATIONEN.

    Ein bisschen mehr Amnesie würde dem Internet sicherlich gut stehen.

  36. Nach wie vor lassen findige Geschäftsleute, die etwas zu verbergen haben, in großem Stil ihre unliebsamen Suchergebnisse bei google löschen. Google muss das durchwinken, denn google hat aufgrund der Menge keine Chance, die Suchergebnisse zu prüfen.
    Ein Beispiel: der CEO der neutrino_inc, Sponsor des Bundespresseballs 2014. Für manche gilt dann eben Amnesie = Amnestie.
    Wer mit google noch etwas Kritisches/Warnendes finden will, muss google.com benutzen.

  37. Herr Rühl,

    als Geschäftsführer eines Unternehmens sollten Sie sachlich dokumentieren wie die Sachlage ausschaut.

    Sie können es allerdings nicht lassen Ihre persönliche Bewertung in jedem Abschnitt kund zu tun.

    Glaube Sie, dass der geneigte Leser nicht selbst seine Schlüsse ohne Ihre Kommentierung ziehen kann.

    Nur so ganz nebenbei: Sie reden von Meinungsfreiheit und meinen damit: mit Daten von Menschen Geld verdienen. Und das auch ohne deren Zustimmung.

    Nur leidere ist das widerrechtlich. Sie wissen das und glauben der geneigte Leser braucht das nicht zu wissen und ers reicht aus ein paar Nebelkerzen zu zünden.

    Es dauert nicht mehr lange, da wird Ihnen Ihr Gschäftsmodell um die Ohren gehauen. Wäre besser sich vorher einen neuen Job zu suchen.

    Wirklich zum Thema Meinungsfreiheit: Mal sehen, wie lange dieser Kommentar hier stehen darf?

    Besten Gruß
    Herbert Thirtey

    1. Lieber Herr Thirtey,

      wir haben hier schon ganz andere Kommentare zugelassen. Auch wenn das explizit kein unabhängiges Presseorgan ist sondern quasi unser Wohnzimmer (darf da bei Ihnen jeder alles sagen?).

      Dass im Artikel meine persönliche Meinung (bzw. die Meinung unserer Firma zu dem Thema) kundgetan wird ist eigentlich naheliegend – oder? Und unterschiedliche Meinungen zu dem Thema existieren nun mal. Da wollen wir natürlich UNSEREN Standpunkt kundtun. Alles andere wäre ja unglaubwürdig.

      Sie haben allerdings 2 falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt (und das ist in der Tat – zumindest nach deutschem Recht – nicht mehr von der Meinungsfreiheit abgedeckt), die ich gerade rücken muss:

      1. Ich rede so wie ich es meine – dass Sie besser wissen wollen was ich meine … ist mindestens anmaßend (und Ihre Formulierung wie gesagt keineswegs als Meinung formuliert). Ich glaube, dass ich im Artikel vieles bewusst pointiert und auch polarisierend, aber keinesfalls falsch und auch nicht zu polemisch dargestellt habe. Aber wenn Ihnen meine Artikel nicht gefallen ist das Ihr gutes Recht auf Ihre Meinung. Die gegenteilige Interpretation zu meinem Artikel finden Sie ja in den einschlägigen Massenblättern, die m.E. zu Recht so heißen. Ob die Masse immer Recht hat/hatte ist ebenfalls Meinungssache.

      2. Wir sind eine Suchmaschine, bieten Zugang zu bereits veröffentlichten Daten und verdienen Geld durch Werbung. Wir vekaufen die Daten nicht, verdienen unser Geld also nicht damit. DASS wir Geld verdienen ist der Zewck auch unseres Unternehmens. Im Übrigen ist auch die aufgestellte Behauptung, dass generell Geldverdienen mit Daten anderer widerrechtlich sei (selbst ohne deren Zustimmung), falsch. Es KANN widerrechtlich sein – hängt vom Einzelfall ab. Zu denken, dass sich mit unserem Thema nicht schon Datenschützer und auch Gerichte auseinandergesetzt (die es als zulässig betrachtet haben) ist zumindest naiv.

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