Eben auf SPIEGEL ONLINE entdeckt, ein spannender Gastbeitrag von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zum Thema informationelle Selbstbestimmung im Netz. Direkt zum Artikel kommt ihr hier. Die große Frage ist, ob es im Internet ein “Recht auf Vergessen” gibt. Also, sollte das Internet lernen, zu vergessen? Stichwort hierzu auch der immer mal wieder durchs Dorf getriebene digitale Radiergummi. Herr Friedrich stellt richtig fest, dass die Sache doch etwas komplizierter ist:
“Wer einen Liebesbrief verschickt hat, kann ihn später auch nicht einfach zurückfordern.”
In der analogen Welt gibt es gesetzliche Vorschriften, damit einem Bürger sein persönliches Fehlverhalten nicht ewig nachhängen kann. Daher werden nach einer bestimmten Frist strafrechtliche Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht. Kein Vergessen gibt es allerding, wo sich jemand öffentlich äußert oder Gegenstand öffentlicher Berichterstattung ist. Das lässt sich auf das Netz übertragen.
Fazit:
“Wer sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann nicht ein „Recht auf Vergessen“ geltend machen.”