Pro und Contra zum Leistungsschutzrecht

Vor einigen Tagen hat der Bundestag das umstrittene Leistungsschutzrecht verabschiedet und die Netzgemeinde wartet nun gespannt darauf, ob auch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zustimmen wird. Viele Netzpolitiker und Internetaktivisten sehen das geplante Leistungsschutzrecht kritisch. Vorsichtig formuliert.

Das Leistungsschutzrecht wird auch als “Google-Gesetz” bezeichnet, da Google in Deutschland den Suchmaschinen-Markt dominiert und sich daher durch den Gesetzesentwurf besonders angegriffen fühlt. Verlage – allen voran Axel Springer und Burda – erhoffen sich, dass Internetfirmen, vor allem Google, zukünftig dafür zahlen müssen, dass sie deren Inhalte zitieren.

Google-Sprecher Kay Oberbeck erklärte nach der Abstimmung, das Gesetz sei „weder notwendig noch sinnvoll“ und es werde „der Wirtschaft und den Internetnutzern in Deutschland“ schaden. Auf seiner Kampagnenseite “Verteidige Dein Netz” bedankt sich Google für die bisherige Unterstützung und bezeichnet das Gesetz vor allem als schädlich für Nutzer und kleine Unternehmen.

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Auch der US-Blogger und Medienkritiker Jeff Jarvis sieht das Leistungsschutzrecht kritisch und macht sich Sorgen um Deutschland: „Ich fürchte, dass Unternehmer, Investoren und – vor allem amerikanische – Internetfirmen sich von Deutschland abwenden, weil sie hier nicht mit Gastfreundschaft, sondern Feindschaft empfangen werden.“

Sogenannte Snippets dürfen jedoch auch nach neuer Regelung weiterhin übernommen werden. Zitate sowie Verlinkungen und Verweise auf Beiträge anderer sind schließlich ein nicht unwichtiger Bestandteil des Internets. Allerdings sind diese Snippets im aktuellen Gesetzesentwurf sehr vage definiert. Hier könnten vor allem findige Anwälte von der neuen Rechtsunsicherheit profitieren. Dennoch sehen sich bereits zahlreiche Internetservices und Startups zur Limitierung ihres Angebots gezwungen.

Andere nehmen das Leistungsschutzrecht mit Humor. Dazu einfach mal auf der Suchmaschine loosr.de eine Suche starten, zum Beispiel nach “Leistungsschutzgesetz”. Das Ergebnis sieht dann so aus:

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Seitdem der Bundestag das Leistungsschutzrecht auf den Weg gebracht hat, beziehen nach und nach Verlage und Newsportale im Netz Stellung. Der Heise Verlag “akzeptiert keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.” Links auf und kurze Textausschnitte aus den Publikationen sind sogar weiterhin willkommen und bedürfen keiner Erlaubnis des Verlages. Auch Golem.de und t3n.de betonen, wie wichtig Verlinkungen für sie sind und haben nichts dagegen, wenn Überschrift und der erste Absatz eines Artikels verwendet werden. Und iBusiness nennt das Leistungsschutzrecht sogar eine “Verleger-Geschäftsmodellbankrotterklärung”.

In der Schweiz sieht das aber alles schon wieder ganz anders aus, wie der zu einem Schweizer Verlag gehörende Blog Netzwertig.com festhält. Wie dort Rechtsanwalt Martin Steiger erläutert, sieht das Schweizer Urheberrecht Zitate ausdrücklich vor: “Urheberrechtlich geschützte Inhalte beziehungsweise Werke dürfen in der Schweiz grundsätzlich frei zitiert werden, um eigene Aussagen zu erläutern, zu veranschaulichen oder mit Hinweisen zu versehen.” Also hier ein klarer Unterschied zu Deutschland.

Folgend nun einige Gegner des Leistungsschutzrechts und deren Statements. Eine vollständigere Übersicht findet ihr auf der Leistungsschutzrecht-Whitelist.

heise.de: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht

golem.de: Golem.de und das Leistungsschutzrecht

t3n.de: t3n.de und das Leistungsschutzrecht

ibusiness.de: LSR bähbäh! Oder: iBusiness in eigener Sache zum Leistungsschutzrecht

netzwertig.com:  Zitate und Snippets – bei uns gerne

spiegel.de: Leistungsschutzrecht: Diesen Text bitte zitieren und verlinken

Und wo es Gegner gibt, finden sich natürlich auch Befürworter des Leistungsschutzrechtes. Auf der Leistungsschutz-Blacklist finden sich unter anderem zu renommierte Angebote wie focus.de, bild.de, stern.de, welt.de, bams.de, computerbild.de und bunte.de.

Wir als Betreiber einer Personensuche warten gespannt auf die Entscheidung im Bundesrat und ob das Leistungsschutzrecht in seiner aktuellen Fassung realisiert wird oder ob hier und da noch Nachbesserungen erfolgen. Es bleibt auf jeden Fall spannend!

Und wie steht ihr dem geplanten Leistungsschutzrecht gegenüber?

UPDATE:

Auf mediainfo.de gibt es ebenfalls eine Übersicht der Webseiten-Betreiber, die trotz angekündigtem LSR einer Nutzung ihrer Inhalte für die Verlinkung auch mit Snippets zugestimmt haben. Darunter finden sich als Ergänzung zur oben stehenden Leistungsschutzrecht-Whitelist auch Angebote wie PC-WELT oder der oreillyblog.

3 Gedanken zu „Pro und Contra zum Leistungsschutzrecht“

  1. Nun, hier anzuführen, dass sich amerikanische Unternehmen nicht mehr nach Deutschland bewegen ist ein Hohn. Egal wie man zu dem Leistungsschutzrecht steht – Amerikaner machen mit jedem Geschäfte, egal wie amoralisch die Regierung auch sein mag. Hauptsache Profit- und solange Profit zu machen ist, werden sie kommen und wenn nicht mehr – werden sie auch nicht mit guten Worten zu locken sein. Also, etwas mehr Realismus würde hier gut sein. Wer nicht meiner Meinung ist google einfach mal die amerikanische Geschichte und Wirtschaftspolitik.

  2. Aber wenn in einem anderen Land das Investitionsklima für (amerikanische) Investoren besser ist als in Deutschland, dann werden sie im anderen Land investieren. Und da liegt das Problem.

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