Facebook und der gesunde Menschenverstand

Alles, was im Netz gepostet wird, sollte gut überlegt sein. Denn wer sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann hinterher nicht ein Recht auf Vergessen geltend machen. Soweit nichts Neues. Aktuell macht bei Facebook aber ein Post zu angeblichen AGB-Änderungen des Social Networks die Runde. Man soll einen Text auf die eigene Pinnwand setzen, mit dem man den Änderungen der AGB widersprechen kann. Ein Beispieltext dazu sieht dann ungefähr so aus:

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