Heute erreichte uns ein sehr spannendes Fax, indem wir darum gebeten wurden, einen bestimmten Link aus unseren Suchergebnissen zu entfernen. Es ging um einen Firmeneintrag, der in einem öffentlichen Firmenverzeichnis über unseren Personensuchdienst zu finden war. Die Betonung liegt hier auf öffentlich! Das bedeutet, dass der betreffende Eintrag frei im Netz verfügbar ist und somit auch von Suchmaschinen wie Yasni oder Google angezeigt werden darf. Wobei der Sinn eines Eintrags in einem Verzeichnis grundsätzlich auch darin liegt, dass man gefunden wird und eine hohe Sichtbarkeit für das eigene Angebot hat. Sonst bräuchte man sich ja nicht in das Verzeichnis eintragen oder könnte den Eintrag direkt löschen…
Das wirklich spannende an dem Fax war aber die genaue Begründung, warum wir den Link löschen sollten:
“…wir können den permanenten Kundenandrang nicht mehr bewältigen…”
“…die durch Ihren Eintrag hervorgerufenen Anrufe bewirken ein ständig besetztes Telefon…”
Abgesehen davon, dass wir keine Links aus dem Netz löschen können:
Mit welcher Begründung sollen wir den Link gleich noch mal löschen? Viele Kunden? Mehr Umsatz? Auch wenn das mit dem ständig besetzten Telefon natürlich ärgerlich ist…wir dachten eigentlich, ein permanenter Kundenandrang ist genau das, was sich jedes Unternehmen wünscht!
Oder liegen wir hier falsch?
Hoffentlich werden wir nicht auf “Gewinnersatz” verklagt…. 😉