Rechtsanwalt und Yasnianer Erik Millgramm gibt heute in einem Gastbeitrag im yasni Blog einen spannenden Einblick auf das Thema “Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet”:
„Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet können dann ein Problem werden, wenn sich die Person, die etwas veröffentlicht, hinter einer anonymen Fassade versteckt und sich die Provider bei denen die rechtswidrigen Inhalte hinterlegt wurden, außerhalb von Deutschland befinden. Dass solche anonyme Personen relativ feige handeln, brauchen wir an dieser Stelle sicher nicht weiter vertiefen. Würden sie wahre Tatsachen verbreiten, müssten sie sich nicht verstecken. Denn jedermann darf wahre Tatsachen grundsätzlich veröffentlichen und/oder verbreiten.
Doch wie begegnet man solchen Personen? In Deutschland ist es kein so großes Problem. Eine Strafanzeige gegen die anonyme Person führt meist dazu, dass die Provider dazu aufgefordert werden, die Daten zu der anonymen Person herauszugeben. Parallel dazu löschen die deutschen Provider meist die rechtswidrigen Inhalte sofort, da sie ab Kenntnis dieser Inhalte ansonsten als Mitstörer in die Haftung genommen werden können.
Jeder Journalist, der etwas veröffentlichen will, muss seinen Namen angeben oder der Chefredakteur ist im Ergebnis verantwortlich. Warum soll dieser Grundsatz nicht für alle Internetnutzer, die etwas veröffentlichen wollen, gelten? (Nur um Missverständnissen vorzubeugen – es geht nicht um die bloßen Surfer im Internet)
In diesem Sinne, freue ich mich auf einen lebhaften konstruktiven Austausch.“