Klarnamenzwang oder Anonymität im Netz

30. August 2011

Zuletzt hatten wir eine spannende Diskussion im yasni Blog rund um das Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet. Anonymes Mobbing durch Personen, die im Netz nicht unter ihrem echten Namen sondern unter einem Pseudonym fungieren, wurden hier von Rechtsanwalt Erik Millgramm als Problem eingestuft. Jetzt hat sich Eric Schmidt von Google zu diesem Thema geäußert, und wie immer ist der ehemalige CEO ein Mann klarer und kontroverser Worte.

Seine Äußerungen drehen sich rund um Google+, bei dem Google seinen Nutzern die Angabe des Klarnamens vorschreibt und Profile mit Pseudonymen auch gerne mal direkt löscht. In einem Artikel auf spiegel.de ist nachzulesen, dass Google sein Netzwerk von Anfang an als “Identitätsdienst” konzipiert hat und daher die Angabe des echten Namens in Profil Pflicht für die Nutzer ist. Google plant offensichtlich, zukünftig auf dem Namen aufbauende Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Und für alle Nutzer, die ihren echten Namen nicht angeben wollen, hat Herr Schmidt auch gleich noch einen passenden Rat: einfach nicht bei Google+ anmelden!

Die Schwester von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, Randi Zuckerberg, hatte vor ein paar Wochen ein ähnlich drastisches Statement von sich gegeben:

“Anonymity on the Internet has to go away.”

weiter lesen »

Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

19. August 2011

Rechtsanwalt und Yasnianer Erik Millgramm gibt heute in einem Gastbeitrag im yasni Blog einen spannenden Einblick auf das Thema “Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet”:

“Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet können dann ein Problem werden, wenn sich die Person, die etwas veröffentlicht, hinter einer anonymen Fassade versteckt und sich die Provider bei denen die rechtswidrigen Inhalte hinterlegt wurden,  außerhalb von Deutschland befinden. Dass solche anonyme Personen relativ feige handeln, brauchen wir an dieser Stelle sicher nicht weiter vertiefen. Würden sie wahre Tatsachen verbreiten, müssten sie sich nicht verstecken. Denn jedermann darf wahre Tatsachen grundsätzlich veröffentlichen und/oder verbreiten.

Erik MillgrammDoch wie begegnet man solchen Personen? In Deutschland ist es kein so großes Problem. Eine Strafanzeige gegen die anonyme Person führt meist dazu, dass die Provider dazu aufgefordert werden, die Daten zu der anonymen Person herauszugeben. Parallel dazu löschen die deutschen Provider meist die rechtswidrigen Inhalte sofort, da sie ab Kenntnis dieser Inhalte ansonsten als Mitstörer in die Haftung genommen werden können.

Jeder Journalist, der etwas veröffentlichen will, muss seinen Namen angeben oder der Chefredakteur ist im Ergebnis verantwortlich. Warum soll dieser Grundsatz nicht für alle Internetnutzer, die etwas veröffentlichen wollen, gelten? (Nur um Missverständnissen vorzubeugen – es geht nicht um die bloßen Surfer im Internet)

In diesem Sinne, freue ich mich auf einen lebhaften konstruktiven Austausch.”

Erik Millgramm

Erfolgreiches Online-Recruiting mit Yasni

15. August 2011

In einem interessanten Interview auf NZZ campus geben zwei Recruiting-Experten spannende Einblicke in ihren Arbeitsalltag und eine Einschätzung in Bezug Relevanz von sozialen Netzwerken wie Xing, LinkedIn oder Facebook für Stellensuchende und Absolventen. Besonders spannend: einer der beiden Experten ist Ansgar Schäfer, ein aktiver und langjähriger Yasnianer aus der Schweiz. An dieser Stelle auch gleich noch mal Glückwunsch zu dem gelungenen Interview! Und natürlich freuen wir uns, dass Yasni bei der Besetzung offener Stellen und der Suche geeigneter Kandidaten behilflich sein konnte.

In einem unserer letzten Blogbeiträge hatten wir ja einen ironischen Überblick über effiziente Jobvermeidungsstrategien gegeben. Hier fiel unter anderem auch wieder der Punkt mit den berüchtigten Party- und Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken. Herr Schäfer nimmt diesem etwas Wind aus den Segeln und erklärt, dass aus seine Sicht soziale Netzwerke für die Karriere nicht so gefährlich sind, wie häufig angenommen. weiter lesen »

Google, Sick und das Snippet

10. August 2011

Ein sehr spannender Rechtsstreit hat dieser Tage sein vorläufiges Ende gefunden: der Journalist Bastian Sick, Autor der bekannten Buchreihe “Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”, hatte Klage gegen Google eingereicht. Um was ging es? Sick hatte geklagt, weil er sich von einem missverständlichen Suchergebnis bei Google, genauer gesagt, einem Snippet, verunglimpft fühlte. Bei einer Google-Suche nach “Bastian Sick” zeigte Google auf einem der vorderen Plätze folgenden Snippet an:

“Showbusiness: Eklat – Bastian Sick tritt unter Buhrufen ab…”

Problem: einen wirklichen Eklat gab es gar nicht und Sick empfand den Snippet als Herabsetzung seiner Persönlichkeit. Der von Google angezeigte Ausschnitt stammte aus einer Satire(!) von Welt Online. Das Kammergericht Berlin wies Sicks Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Google jedoch ab (Beschluss vom 25. Juli 2011, Aktenzeichen 10 U 59/11). Als Urteilsbegründung gaben die Richter an, dass jede Äußerung auch im Rahmen “der vom Medium und der Technik vorgegebenen Verhältnisse” gesehen werden müsse. Bei Suchmaschinen liege die Besonderheit darin, dass der Inhalt des Webs vollautomatisch erfasst werde. weiter lesen »

Was man niemals über den Chef posten sollte

26. Juli 2011

Das Netz vergisst nichts und manchmal liest auch jemand mit, der den Facebook-Kommentar, Tweet oder Blogbeitrag lieber nicht hätte lesen sollen. Natürlich fordern Social Media-Plattformen ja gerade dazu auf, möglichst viele Informationen und Inhalte mit möglichst vielen Personen zu teilen. Dennoch sollte man stets im Auge behalten, dass auch der Arbeitgeber und Kollegen Beiträge lesen können. Besonders die Einstellungen bei Facebook machen es ja einem ja nicht gerade leicht, eigene Beiträge wirklich nur für einen bestimmten Personenkreis freizugeben. Hier ist also Vorsicht geboten, Stichwort Privatsphäre.

Der Fachjournalist Folker Lück stellt dazu die wichtigsten Benimmregeln zusammen – inklusive Äußerungen, auf die in man in Zeiten von Social Media wohl eher vermeiden sollte, wenn einem der eigene Job wichtig ist:

“Mache heute blau.” Mögliche Konsequenzen: Abmahnung oder schlimmeres.

“Das war gestern eine geile Party.” Bitte vorher noch mal schnell im Geiste prüfen, ob man vielleicht krank geschrieben ist. Das wäre dann schlechtes Timing.

“Suche neue Herausforderungen.” Bei einer Festanstellung wird solch eine Meldung dem Chef wohl eher nicht gefallen.

“Hurra, mein neuer Arbeitsvertrag ist da! Jetzt muss ich nur noch den Aufhebungsvertrag bei meinem alten Chef unterschreiben, die Abfindung mitnehmen und dann kann ich endlich durchstarten!” Hier ist eine Kündigung wohl nicht mehr allzu weit entfernt. Ohne Abfindung natürlich. weiter lesen »

blogoscoop

Namens-Updates  13.02 |12.02 |11.02 |10.02 |09.02 |08.02 |07.02 | Archiv